01.04.2023 14:38

Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab April 2023

April 2023: Neuerungen & Gesetze: Das ändert sich ab April 2023 | Nachricht | finanzen.net
April 2023
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Im April kommen auf deutsche Bürger mehrere Änderungen zu. Während sich einige Arbeitnehmer über mehr Geld freuen dürfen, stellt Deutschland die Weichen für den Start des 49-Euro-Tickets.
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• 49-Euro-Tickt im Abo erhältlich
• Atomausstieg wird im April abgeschlossen
• Erhöhung der Löhne für Maler und Lackierer


49-Euro-Ticket ab 3. April erhältlich

Der Bundesrat gab grünes Licht: Ab dem 1. Mai 2023 wird das 49-Euro-Ticket gelten. Das Ticket ermöglicht die deutschlandweite Nutzung von Bussen und Bahnen im Nah- und Regionalverkehr. Das 49-Euro-Ticket wird im Abo erhältlich und monatlich kündbar sein. Der Erwerb des Tickets ist ab dem 3. April möglich.

Verbliebene Atomkraftwerke werden abgeschaltet

Aktuell befinden sich in Deutschland noch drei Atomkraftwerke in Betrieb - Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland. Bis spätestens 15. April werden auch die letzten verbliebenen Atomkraftwerke vom Netz gehen und Deutschlands Ausstieg aus der Atomenergie besiegeln. Der schrittweise Atomausstieg wurde nach dem Reaktorunfall in Fukushima im Jahr 2011 beschlossen. Ursprünglich war die Abschaltung der verbliebenen Kraftwerke bis Ende 2022 geplant. Dieser Termin wurde jedoch angesichts der aktuellen Energiekrise auf April 2023 verschoben.

Aktuelle Corona-Regeln laufen am 7. April aus

Die Gültigkeit der aktuellen Corona-Regeln ist bis zum 7. April 2023 befristet. Aktuell gilt beispielsweise eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Die Entscheidung über die Aufrechterhaltung der bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen über den 7. April 2023 hinaus obliegt der Bundesregierung. Die Bundesländer haben das Recht, weitergehende Maßnahmen wie beispielsweise eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr zu beschließen.

Maler und Lackierer erhalten Lohnerhöhungen

Maler und Lackierer im Hauptgewerbe dürfen sich ab April über ein höheres Einkommen freuen. Der aktuelle Tarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk gilt bereits seit Anfang des Jahres und sieht mehrere Erhöhungen vor. Ab 1. April 2023 beträgt der Mindestlohn I, welcher beispielsweise Helfern zusteht, 12,50 Euro. Der Mindestlohn II steigt auf 14,50 Euro.

Beschäftigten im Bauhauptgewerbe steht ebenso eine Lohnerhöhung zu. Der aktuell gültige Tarifvertrag sieht eine Erhöhung der Löhne zum 1. April 2023 vor. Während die Löhne im Westen Deutschland um zwei Prozent steigen, erhalten Beschäftigte im Osten 2,7 Prozent mehr Lohn.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: ER_09 / Shutterstock.com
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