Riester-Ablösung voraus?

Neuer Gesetzesentwurf: BMF plant Altersvorsorgedepot - Frühstart-Rente mit Kinderdepot geplant

10.12.25 03:11 Uhr

Altersvorsorgedepot statt Riester: Was der BMF-Entwurf und die Frühstart-Rente für Sparer bedeuten | finanzen.net

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt. Kernstück ist ein neues Altersvorsorgedepot als Ersatz für die Riester-Rente.

• BMF hat einen Referentenentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge vorgelegt
• Neben Garantieprodukten soll ein neues Altersvorsorgedepot ohne Garantiezwang eingeführt werden
• Frühstart-Rente soll ab 2026 ein staatlich gefördertes Kinderdepot ermöglichen

Neues Altersvorsorgedepot ohne Garantiezwang

Wie aus dem Referentenentwurf des BMF vom 1. Dezember 2025 hervorgeht, soll die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend umgestaltet werden. Neben sicherheitsorientierten Garantieprodukten mit Absicherungsniveaus von 80 oder 100 Prozent wird künftig auch ein renditeorientiertes Altersvorsorgedepot ohne Garantien zugelassen. Damit entfällt der bisherige Zwang, dass Anbieter mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren müssen - eine Regelung, die bei der klassischen Riester-Rente die möglichen Renditen erheblich schmälerte.

Im Rahmen des Altersvorsorgedepots können Sparer entweder selbst Anlageentscheidungen treffen oder sich für eine Anlagestrategie des Anbieters entscheiden, der diese dann im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung ausführt. Zudem ist laut Entwurf ein Kostendeckel von 1,5 Prozent für das Altersvorsorgedepot vorgesehen.

Zulässige Anlageformen und Standarddepot

Zur Förderung müssen die Anbieter - darunter Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften - einen sogenannten Altersvorsorgedepot-Vertrag zertifizieren lassen. Als zulässige Vermögensgegenstände zählt der Gesetzentwurf unter anderem auf: Anteile an OGAW-Sondervermögen (das sind EU-weit regulierte Investmentfonds wie etwa die meisten ETFs und klassischen Aktienfonds), Anteile an offenen Publikums-AIF (alternative Investmentfonds für Privatanleger, etwa offene Immobilienfonds) sowie europäische langfristige Investmentfonds, sogenannte ELTIFs (diese investieren in langfristige Projekte wie Infrastruktur oder erneuerbare Energien). Die Fonds müssen jeweils maximal in die Risikoklasse 5 nach der PRIIPs-Verordnung eingestuft sein. Ergänzend dürfen auch Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand wie Bundesanleihen oder Papiere von EU-Mitgliedstaaten ins Depot aufgenommen werden.

Wie aus dem Referentenentwurf hervorgeht, soll es als einfache Variante zudem ein sogenanntes Standarddepot geben. Dafür gelten spezielle gesetzlich festgelegte Anforderungen, sodass Sparer keine aktiven Entscheidungen treffen müssen - individuelle Anpassungen sind nur dann erforderlich, wenn Altersvorsorgende explizit von den Standardeinstellungen abweichen wollen. Grundsätzlich sollen alle Anbieter dieses Standarddepot anbieten müssen, ausgenommen sind spezialisierte Anbieter wie Bausparkassen, die auf die Eigenheimrenten-Förderung ausgerichtet sind.

Neue Förderstruktur mit gestaffelten Zulagen

Die staatliche Förderung soll laut BMF-Entwurf einfacher und transparenter werden. Vorgesehen ist eine gestaffelte Grundzulage von 30 Cent für jeden Euro Eigensparleistung bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro jährlich. Für Sparleistungen über 1.200 Euro hinaus bis maximal 1.800 Euro gibt es noch 20 Cent pro Euro. Damit können Sparer eine maximale Grundzulage von 480 Euro pro Jahr erreichen.


- In eigener Sache -

Warte nicht auf die staatliche Frühstart-Rente!

Der Kostensieger der Stiftung Warentest (11/2024), finanzen.net ZERO, schenkt Deinem Kind zur Eröffnung eines Kinderdepots bereits jetzt 10 Euro - Monat für Monat*!

 Kostenloses Kinderdepot eröffnen & Bonus sichern

*Nur für kurze Zeit!

Für Kinder ist eine Kinderzulage von 25 Cent pro Euro Eigensparleistung vorgesehen, ebenfalls bis zu einem jährlichen Betrag von 1.200 Euro - maximal jedoch 300 Euro pro Kind. Die bisherige Ausgestaltung der steuerlichen Förderung über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase und die nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase bleiben erhalten. Bestehende Riester-Verträge können mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden, ein Wechsel in die neue Förderung ist aber möglich.

Frühstart-Rente: Kinderdepot ab 2026 geplant

Neben der Reform der privaten Altersvorsorge plant die Bundesregierung mit der sogenannten Frühstart-Rente ein weiteres Vorhaben zur Stärkung der kapitalgedeckten Vorsorge. Wie aus einer Bundestagsdrucksache vom Oktober 2025 hervorgeht, hat die Bundesregierung angekündigt, ab 2026 monatlich zehn Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot für Kinder im Alter von sechs bis 18 Jahren einzuzahlen. Ziel dieses Kinderdepots ist es, junge Menschen dabei zu unterstützen, frühzeitig und langfristig privat für das Alter vorzusorgen.

Das Bundeskabinett will den Gesetzentwurf zum Altersvorsorgereformgesetz laut Table.Media am 17. Dezember 2025 beschließen. Damit die Reform in Kraft treten kann, muss sie anschließend noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Khongtham / Shutterstock.com, goodluz / Shutterstock.com