Rentenreform 2026

Altersvorsorge in Gefahr? Was die geplanten Sozialabgaben auf Kapitalerträge für Anleger bedeuten

08.12.25 03:34 Uhr

Kapitalerträge unter Druck: Wie neue Sozialabgaben die Altersvorsorge treffen könnten | finanzen.net

Die schwarz-rote Koalition prüft, Kapitalerträge künftig mit Sozialabgaben zu belegen. Was als Teil einer umfassenden Rentenreform gedacht ist, könnte für Millionen Anleger und Sparer erhebliche Belastungen bedeuten.

• Der Koalitionsausschuss hat Ende November 2025 weitreichende Beschlüsse zur Rentenreform gefasst
• Für Anleger könnte sich die Abgabenlast auf bestimmte Erträge nahezu verdoppeln
• Die Pläne erinnern an einen früheren Vorstoß, den die Union einst scharf kritisiert hatte

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Der Koalitionsbeschluss und seine Tragweite

Im Rahmen des Rentenkompromisses vom 28. November 2025 haben sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD auf die Einsetzung einer Rentenkommission geeinigt. Wie aus dem offiziellen Beschlussdokument des Koalitionsausschusses hervorgeht, gehört zu den Prüfaufträgen der Kommission ausdrücklich "die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung". Neben dem Arbeitseinkommen dürften damit vor allem Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Kursgewinne sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemeint sein.

Bislang unterliegen Kapitalerträge der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sozialversicherungspflichtig sind diese Einkünfte bisher nicht. Der jährliche Freibetrag liegt bei 1.000 Euro pro Person beziehungsweise 2.000 Euro für Paare. Sollte die Bundesregierung die geplante Ausweitung der Beitragspflicht umsetzen, kämen auf alle Erträge oberhalb dieser Freibeträge zusätzliche Abgaben für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung hinzu.

Mögliche Auswirkungen für Anleger

Wie Focus Online in einer eigenen Berechnung darlegt, könnten die Sozialabgaben für kinderlose Alleinstehende bis zu 21,85 Prozent der Kapitalerträge betragen - sofern die Einkünfte unterhalb der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen liegen. Dies würde die Gesamtbelastung auf Kapitalerträge nahezu verdoppeln. Besonders betroffen wären demnach Bezieher mittlerer Einkommen mit moderatem Vermögen, während Geringverdiener mit geringen Ersparnissen oft unter dem Freibetrag blieben und Spitzenverdiener durch die Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt würden.

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Die Debatte ist nicht neu: Bereits 2024 hatte der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck einen ähnlichen Vorstoß unternommen - und war damit bei der Union auf scharfe Ablehnung gestoßen. Friedrich Merz, seinerzeit noch Oppositionsführer, bezeichnete den Vorschlag laut Focus Online als "Schnapsidee". Dass seine Regierung nun vergleichbare Optionen prüft, sorgt für Kritik. Die FDP warf der Koalition in einer Stellungnahme vom 2. Dezember 2025 vor, ausgerechnet diejenigen zusätzlich zu belasten, die verantwortungsvoll privat vorsorgen.

Zeitplan: Wann fällt die Entscheidung?

Laut dem Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28. November 2025 wird die Rentenkommission durch Kabinettbeschluss im Dezember 2025 eingesetzt. Das Gremium besteht aus 13 Mitgliedern, darunter zwei Vorsitzende sowie Wissenschaftler und Bundestagsabgeordnete der Koalitionsparteien. Die Kommission soll ihre Arbeit bis Ende des zweiten Quartals 2026 abschließen und konkrete Reformvorschläge vorlegen. Anschließend will die Bundesregierung die Reform politisch auf den Weg bringen.

Ob und in welcher Form Sozialabgaben auf Kapitalerträge tatsächlich eingeführt werden, hängt maßgeblich von den Ergebnissen der Rentenkommission ab. Im Gespräch sind unter anderem höhere Freibeträge oder eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen, um Durchschnittsverdiener zu entlasten. Anleger sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen, da die geplanten Änderungen erhebliche Auswirkungen auf die Rendite privater Vorsorgestrategien haben könnten.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

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