Neuregelungen

Steuererklärung 2016: Das ändert sich in diesem Jahr

30.05.17 07:00 Uhr

Steuererklärung 2016: Das ändert sich in diesem Jahr | finanzen.net

Durchschnittlich 900 Euro bekommen die Deutschen vom Staat nach der Steuererklärung zurückerstattet. Auch in diesem Jahr verstecken sich wieder einige Neuerungen im Steuerdschungel.

Der 31. Mai 2016 ist für den Großteil der Steuerpflichtigen in Deutschland Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung 2016. Wenden sich Steuerbürger jedoch an die Lohnsteuerhilfe oder lassen ihre Erklärung von einem Steuerberater erledigen, haben sie bis Ende des Jahres Zeit. Auch 2016 haben sich wieder einige Änderungen ergeben. Welche Regelungen nun zu beachten sind:

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Erhöhung des Grundfreibetrages

Grundsätzlich gute Nachrichten gibt es für alle, die eine Steuererklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben. Im Jahr 2016 erhöht sich der Betrag, bis zu welchem Einkünfte von der Steuerpflicht ausgenommen sind, um 180 Euro auf 8.652 Euro bei Ledigen. Bei Ehepaaren sind bis zu 17.304 Euro nicht steuerpflichtig.

Kinderfreibetrag wird erhöht

Der Kinderfreibetrag erhöht sich in diesem Jahr ebenfalls auf 4.608 Euro im Jahr. Das entspricht einem Kinderfreibetrag von 2.304 Euro je Elternteil. Das Kindergeld wird ebenso um zwei Euro monatlich angehoben. Zu beachten ist hier jedoch: Der Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf wurde für 2016 nicht erhöht. Dieser verharrt seit sechs Jahren auf 2.640 Euro.

Reichensteuer greift erst bei höherem Einkommen

Die 2007 eingeführte sogenannte "Reichensteuer" greift ab dem Jahr 2016 erst ab einem Jahreseinkommen von 254.447 Euro für Ledige und 508.894 Euro bei Ehepaaren. In der obersten proportional ansteigenden Steuerzone handelt es sich hier um eine Besteuerung von 45 Prozent. Ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent kommt, durch die Anhebung des Grundfreibetrages, bei einem Jahreseinkommen von 53.666 Euro zum tragen. Circa 4,2 Millionen Deutsche zahlen derzeit den Spitzensteuersatz von 42 Prozent oder mehr. Hierzu zählen aber auch Ehepartner von Besserverdienern, die zusammen steuerlich belangt werden.

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Erhöhung des Unterhaltshöchstbetrages für bedürftige Personen

Unterstützt man als Steuerzahler bedürftige Angehörige finanziell in Form einer Unterhaltsleistung aufgrund der Unterbringung in einem Pflege- oder Behindertenheim, können 2016 bis zu 8.652 Euro als außergewöhnliche Belastung besonderer Art abgesetzt werden. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 721 Euro. Im vergangenen Steuerjahr waren dies noch 180 Euro weniger.

Beiträge zur Rentenversicherung

Für berufsständische Versorgungswerke und die sogenannte Rürup-Rente (Basisrente) können in diesem Jahr bis zu 22.767 Euro von der Steuer befreit werden. In der Regel erkennt der Staat 82 Prozent des Betrages an.

Entlastung für Selbstständige und Gewerbebetreibende

Die Einnahmenüberschussrechnung ist ab dem Jahr 2016 nur noch ab einer Umsatzgrenze von 600.000 und einer Gewinngrenze von 60.000 Euro fällig. Zuvor war sie bereits bei 100.000 Euro weniger Umsatz und 10.000 Euro weniger Gewinn fällig. Bis zu dieser angehobenen Umsatz- und Gewinngrenze muss keine Buchführung geleistet werden.

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Eine Änderung für das Jahr 2017 ist bereits schon bekannt. Hier sollten Steuerzahler vor allem ihre Belege gut sortiert aufbewahren.

Belegpflicht wird zur Belegsvorhaltspflicht

2016 herrscht für den Steuerzahler noch weiterhin die Belegpflicht. Diese verpflichtet ihn zur Einreichung bestimmter Unterlagen wie Spendenbescheinigungen und anderer Nachweise an das zuständige Finanzamt. Doch dies wird sich im nächsten Jahr bereits ändert. 2017 wird aus der Belegpflicht eine Belegvorhaltspflicht. Hier müssen Belege nur noch nach einer Einforderung des Finanzamtes eingereicht werden. Dieses kann die Nachweise jedoch bis zu vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr einfordern.

Redaktion finanzen.net

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