Verbraucher aufgepasst

Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich ab April 2018

31.03.18 23:35 Uhr

Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich ab April 2018 | finanzen.net

Auch in diesem Jahr hält der April eine Reihe von Neuregelungen bereit. Während sich Verbraucher auf einige Neuerungen freuen können, kommen auf Gastronomen und Autobauer neue Herausforderungen zu.

Höherer Mindestlohn

Leiharbeiter und Zeitarbeiter dürfen sich ab dem 1. April auf einen erhöhten Stundenlohn freuen. Dieser steigt in Westdeutschland um 2,8 Prozent von 9,23 Euro auf 9,47 Euro und in Ostdeutschland und Berlin um ganze vier Prozent. Dort erhält man ab April je geleistete Arbeitsstunde nun 9,27 Euro anstatt 8,91 Euro. Die Lohnerhöhung hat eine stufenweise Angleichung der Entgelttarife zwischen Ost- und Westdeutschland zum Zweck.

Streaming-Dienste im Ausland nutzen

Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Musik, Videos oder TV-Angebote, die bislang nur in Deutschland genutzt werden konnten, können ab April auch im EU-Ausland abgerufen werden. Allerdings gilt die Regelung nur für vorübergehende Aufenthalte, wie zum Beispiel im Urlaub oder über ein Auslandssemester. So sind Bezahldienste dazu verpflichtet, dies umzusetzen, kostenlose Online-Angebote sind von der Regel ausgenommen.

Verbot von Bleigießen

Ab dem 1. April tritt eine Chemikalienverordnung der EU in Kraft. Darin ist der neue Grenzwert des Bleigehalts bei 0,3 Prozent festgelegt, der nicht überschritten werden darf. Betreffen dürfte dies vor allem jene, die an Silvester das Bleigießen als beliebte Tradition praktizieren. Hierfür werden oft Bleigieß-Sets verwendet, bei denen der Bleigehalt 70 Prozent ausmacht. Die neue Regelung dürfte dementsprechend einem Verbot gleichkommen.

Neue Notrufsystem-Pflicht

Autobauer sind ab dem neuen Monat dazu verpflichtet, neue Fahrzeuge mit einem automatischen Notrufsystem auszustatten. Die neue Regelung um das sogenannte "eCall" wird EU-weit umgesetzt und hat den Schutz des einzelnen Fahrers zum Zweck. Im Falle eines schweren Unfalls alarmiert das System selbständig den Notdienst und übermittelt dabei den genauen Standort der Unfallstelle. Ausgenommen von der Regelung sind ältere Fahrzeuge, sie können dennoch mit dem neuen Sicherheitssystem nachgerüstet werden.

Reduzierung von Acrylamid in Lebensmitteln

Eine weitere EU-Richtlinie, die ab dem 11. April in Kraft tritt, ist die Reduzierung des gesundheitsschädlichen Acrylamids in Lebensmitteln. Die krebserregende Substanz entsteht bei starker Erhitzung von stärkehaltigen Lebensmitteln wie zum Beispiel von Brot oder Pommes Frites. Gemäß der neuen Verordnung dürfen ab sofort nur Kartoffelsorten mit wenig Stärke verarbeitet werden. Vor dem Frittieren muss die Stärke durch Einweichen oder Blanchieren ausgewaschen werden. Zusätzlich sind entsprechende Lebensmittel nur bei einer maximalen Temperatur von 175 Grad Celsius zu garen. Des Weiteren sollen die Lebensmittel nur so stark wie nötig gebräunt werden.

Redaktion finanzen.net

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