Nach Art. 88 GG vom Bund als Währungs- und Notenbank mit Sitz in Frankfurt am Main eingerichtete Institution, die bis zu ihrer Ablösung durch die Europäische Zentralbank (EZB) den Geldumlauf und die Kreditversorgung der Wirtschaft in Deutschland regelte. Die Bundesbank ist inzwischen ausführendes Organ der EZB und insbesondere für die nationale Bankenaufsicht zuständig. Die ehemaligen geldpolitischen Instrumente der Ausgabe von Banknoten, die Diskontsatzpolitik (Leitzinsfestsetzung), Offenmarktpolitik (An- und Verkauf von Wertpapieren) und die Mindestreservepolitik (Pflichteinlagen von Banken bei der Bundesbank) sind auf die Europäische Zentralbank (EZB) übergegangen.
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