Betrag, der sich nach Anwendung des Steuersatzes auf die Steuerbemessungsgrundlage ergibt. Die Steuerschuld kann vom Steuerpflichtigen selbst zu berechnen sein (Umsatzsteuer, Lohnsteuer) oder durch Steuerbescheid von der Finanzbehörde festgesetzt werden. In besonderen Fällen, z. B. Scheidung, Betriebsübernahme, Gesamtrechtsnachfolge, können auch vermeintlich Unbeteiligte zu Steuerschuldnern werden. Insbesondere die steuerlichen Haftungsvorschriften sind hierbei zu beachten.
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