Tafelgeschäft
Tafelgeschäft - Definition
Im Gegensatz zum Depotgeschäft reale Aushändigung gedruckter Wertpapiere bzw. Aushändigung von Sorten am Schalter einer Bank. Da es über die ausgehändigten Wertpapierstücke bzw. Devisen keine Verzeichnisse gibt, ist eine Kontrolle des Wertpapierbesitzes, z. B. in einem Steuerstrafverfahren, schwer möglich (Geldwäschegesetz).
                            
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