Bei Schwarzarbeit künftig Barbershops im Visier

13.11.25 13:51 Uhr

BERLIN (dpa-AFX) - Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung kommen weitere Wirtschaftszweige stärker ins Visier. Der Bundestag beschloss ein Gesetz von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), wonach künftig auch Friseursalons, Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios zu den Branchen gehören, in denen Beschäftigte immer Ausweispapiere für mögliche Kontrollen dabei haben müssen. Ebenso soll das auch für Fahrer von Lieferdiensten gelten, wenn Kunden zum Beispiel bei Internet-Plattformen Essen bestellen.

Wer­bung

Damit sollen neue Brennpunkte von Beschäftigung ohne Sozialabgaben und Steuern stärker in den Fokus von Kontrollen genommen werden, wie das Ministerium erläuterte. Aktuell zählten dazu Barbershops, bei denen auch Geldwäsche zu beobachten sei. Bei Nagelstudios, von denen es deutlich mehr gibt, sind demnach teils ausbeuterische Beschäftigungsformen festzustellen. Die Pflicht zum Mitführen und Vorlegen von Ausweispapieren soll Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls erleichtern und beschleunigen.

Brennpunkte schneller identifizieren

Klingbeil sagte, es gehe um Anstand und Gerechtigkeit, dass diejenigen, die die Allgemeinheit ausnutzten, hart bestraft würden."Wir alle haben eine Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Ehrliche nicht am Ende der Dumme ist." Mit dem Gesetz werde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit schlagkräftiger, etwa mit erweiterten Kompetenzen, besserer Datenanalyse und einfacheren Prüfungen. "Brennpunkte können wir schneller identifizieren und dort gezielt zuschlagen." Dies schütze Menschen vor Ausbeutung und sichere Einnahmen des Staates.

Zum Katalog der besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen gehören etwa auch das Baugewerbe, die Gastronomie und die Personenbeförderung. Das Gesetz sieht außerdem unter anderem eine engere digitale Vernetzung und einen besseren Datenaustausch zwischen Behörden vor. Die Änderungen sollen auch für staatliche Mehreinnahmen sorgen. Das Ministerium rechnet mit rund zwei Milliarden Euro mehr für Bund, Länder und Sozialversicherungen bis 2029./sam/DP/jha