EuGH: Dänisches Problemviertel-Gesetz muss unter die Lupe
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die Entscheidung, ob ein dänisches Gesetz zur Umgestaltung von Wohngebieten diskriminierend ist, liegt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs bei den Gerichten in Dänemark. Es sei deren Sache, zu prüfen, ob in dem Gesetz genannte Kriterien auf die ethnische Herkunft von Menschen abstellen und sie dadurch schlechter stellen, teilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg mit. Sie betonten, dass nach EU-Recht weder Staatsangehörigkeit noch Geburtsland allein ausreichen, um eine ethnische Herkunft zu bestimmen. Sie werde auf der Grundlage eines Bündels von Merkmalen bestimmt.
Hintergrund des Falls sind Klagen in Dänemark gegen Kündigungen von Mietverträgen in sogenannten Transformationsgebieten. Das sind den dänischen Vorschriften nach Wohnviertel, wo es etwa vergleichsweise viel Arbeitslosigkeit und Kriminalität gibt sowie einen Anteil von über 50 Prozent an Einwanderern aus "nicht-westlichen" Ländern und deren Nachkommen.
Weniger Sozialwohnungen als Ziel
Eine Liste bestimmt dabei, welche Länder als "westlich" angesehen werden - etwa alle EU-Länder. Alle anderen fallen in die Kategorie "nicht westlich". "Einwanderer" sind dem dänischen Gesetz nach Menschen, die im Ausland geboren wurden und keinen Elternteil haben, der sowohl in Dänemark geboren wurde als auch dänischer Staatsangehöriger ist.
Die dänischen Vorschriften haben zum Ziel, den Anteil der Bevölkerung in öffentlichen Wohnblocks in diesen Gebieten bis 2030 auf 40 Prozent zu verringern. Die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften können dafür etwa Grundstücke an private Bauträger veräußern, Wohnungen abreißen oder Familienwohnungen in kleinere Einheiten etwa für junge Leute umwandeln. Den bereits dort lebenden Mieterinnen und Mietern kann gekündigt werden./vni/DP/stw