Frankreich scheitert mit Antrag auf Shein-Blockade
PARIS (dpa-AFX) - Frankreich ist mit dem Antrag auf eine dreimonatige Seitensperre für die Onlineplattform Shein vor Gericht gescheitert. Ein Gericht in Paris wies die Forderung als unverhältnismäßig ab. Eine solche Sperre wäre eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung der unternehmerischen Freiheit, urteilten die Richter. Shein ist ein in China gegründeter Modekonzern mit Sitz in Singapur. Er ist sowohl Hersteller, Händler als auch Marktplatz.
Nachdem in Frankreich über das Shopping-Portal Sexpuppen in Kinderoptik sowie nicht frei verkäufliche Waffen und Medikamente angeboten worden waren, hatte die Regierung den Zugang zu der Seite in Frankreich vorübergehend sperren wollen. Shein hatte daraufhin den Verkauf von Puppen mit kinderpornografischem Charakter sofort gestoppt und den Betrieb des Markplatzes unterbrochen, über den die Waffen und Medikamente zu beziehen waren.
Gericht stellt keine systemischen Mängel fest
Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die Feststellung, dass der Verkauf verbotener Produkte zwar besonders schwerwiegend sei, es dazu aber nur in Einzelfällen gekommen sei. Shein habe alle diese Produkte umgehend vom Markt genommen und ein systemischer Mangel bei der Kontrolle, Überwachung und Regulierung habe bei dem Unternehmen nicht festgestellt werden können.
Shein äußerte sich positiv zu dem Urteil des Gerichts. "Wir begrüßen diese Entscheidung. Wir wollen weiterhin entschlossen unsere Kontrollprozesse in enger Zusammenarbeit mit den französischen Behörden kontinuierlich verbessern mit dem Ziel, einige der strengsten Standards der Branche zu etablieren", sagte ein Sprecher des Unternehmens. Der Schutz der französischen Verbraucher sowie die Einhaltung der lokalen Gesetze bleibe Priorität.
Alterskontrolle für pornografische Produkte
Das Gericht verpflichtete die Online-Plattform allerdings, beim Verkauf von legalen Produkten mit pornografischem Charakter eine Alterskontrolle zu installieren, damit diese nicht von Minderjährigen bestellt werden können. Shein hatte laut Gericht einen entsprechenden Altersfilter bereits angekündigt.
Shein machte in Frankreich Anfang November mit der Eröffnung einer ersten Verkaufsfläche in einem Pariser Kaufhaus von sich reden. Damals protestierten Demonstranten gegen Fast Fashion, die Arbeitsbedingungen bei dem Händler und seine ökologische Bilanz. Besondere Brisanz bekam die Eröffnung, weil kurz vorher öffentlich wurde, dass bei dem Online-Händler die Sexpuppen in Kinderoptik und genehmigungspflichtige Waffen angeboten wurden. Die Regierung drohte daraufhin mit einer Seitensperre und leitete mehrere Ermittlungsverfahren ein./evs/DP/men