Insiderhandel

Weiterer Angeklagter handelt Bewährungsstrafe aus

17.01.12 14:49 Uhr

Im Verfahren wegen des Verdachts des Insiderhandels steuert ein weiterer Angeklagter nach einem Geständnis auf eine Bewährungsstrafe zu.

von Thomas Schmidtutz, Euro am Sonntag

München. Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin der Wirtschaftsstrafkammer am Münchner Landgericht heute morgen erklärt, im Falle eines Geständnisses von Christoph Ö. werde das Strafmaß auf eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren sowie eine Geldstrafe von bis zu 390 Tagessätzen hinauslaufen. Daraufhin räumte Ö. alle Vorwürfe ein. Bereits im Vorfeld der Verhandlung hatte es entsprechende Gespräche zwischen der Staatsanwaltschaft und Ö’s Verteidigung gegeben.

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Auch in dem abgetrennten Prozess gegen den früheren Börsenbriefschreiber Stefan F. hatte die Wirtschaftsstrafkammer im Gegenzug für ein umfassendes Geständnis eine Bewährungsstrafe von bis zu zwei Jahren sowie eine Geldstrafe in Aussicht gestellt. F. hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe der Marktmanipulation und des Insiderhandels anschließend eingeräumt.

Die Staatsanwaltschaft München I wirft Ö. Insiderhandel in der Aktie des Biotech-Unternehmens Nascacell vor. Mit dem Papier soll der ehemalige Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) rund 3,06 Millionen Euro Gewinn vor Steuern und Gebühren eingefahren haben. Insgesamt soll der Diplom-Volkswirt gemeinsam mit den ebenfalls angeklagten Chef der Münchner Vermögensverwaltung TFB, Tobias Bosler (41), sowie dem früheren SdK-Sprecher Markus Straub (42), nach Berechnungen der Staatsanwaltschaft rund 12,5 Millionen Euro mit Nascacell verdient haben. Bosler und Straub sitzen nach wie vor in U-Haft.

Nach Überzeugung der Ermittler hatte das Trio bei Nascacell zunächst über Strohmänner die Mehrheit an dem weitgehend wertlosen Unternehmen übernommen und einen Börsengang vorbereitet. Im Vorfeld des IPO 2006 habe das Trio eine Pressekampagne initiiert und Investoren sowie Journalisten dabei mit falschen Informationen über mögliche Kunden gezielt getäuscht und dann Kasse gemacht.

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In dem Komplex wirft die Staatsanwaltschaft München den bislang insgesamt vier Angeklagten Marktmanipulation im großen Stil sowie teilweise Insiderhandel, Steuerhinterziehung und Betrug vor. Der Prozess gegen die beiden Hauptangeklagten Bosler und Straub beginnt am 23. Januar in München. Beide sitzen nach wie vor in U-Haft. Nach Erkenntnissen der Ermittler sollen die vier Angeklagten mit Kursmauscheleien in den Jahren 2005 und 2006 rund 21 Millionen Euro Gewinn vor Steuern und Geb¸hren eingestrichen haben. Zunächst waren die Behörden von einem Gewinn von mindestens rund 16,7 Millionen Euro ausgegangen.

Das Urteil in dem Prozess gegen Stefan F. wird für heute Nachmittag erwartet. Der erste Verhandlungstag gegen Bosler und Straub ist für den 23. Januar anberaumt. Zunächst sind 30 Verhandlungstage angesetzt.

Bereits kurz vor Weihnachten hatte das Landgericht München im ersten Prozess einen Analysten eines Münchner Researchhauses zu einer Strafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

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