Neuerungen und Gesetze

Neue Regelungen ab Juli 2025: Welche Änderungen nun greifen

27.06.25 13:05 Uhr

Achtung, das ändert sich ab Juli - diese neuen Regeln sollten Rentner, Arbeitnehmer und Steuerzahler kennen! | finanzen.net

Im Juli 2025 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft. Sie betreffen insbesondere Rentnerinnen und Rentner, pflegebedürftige Personen sowie Steuerpflichtige. Ein Überblick über die wichtigsten Regelungen.

• Rentenerhöhung um 3,74 Prozent ab Juli
• Anstieg der Pflege-Mindestlöhne
• Abgabefrist der Steuererklärung für 2024 am 31. Juli 2025

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Rente: Spürbare Erhöhung bei steigender Belastung

Zum 1. Juli 2025 erfolgt eine Rentenanpassung um 3,74 Prozent. Damit erhöht sich der monatliche Bruttobetrag für viele Ruhestandsbeziehende um rund 66 Euro. Gleichzeitig tritt eine rückwirkende Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung in Kraft, die ab Juli mit den Rentenzahlungen verrechnet wird. In der Praxis führt dies zu einer monatlichen Minderung des Nettoauszahlungsbetrags um etwa drei Euro.

Steuern: Neue Pflichten für Rentner

Durch die Rentenerhöhung werden rund 73.000 Personen mit Rentenbezug erstmals einkommensteuerpflichtig. Die Zahl der steuerpflichtigen Renten steigt damit weiter an. Das Bundesfinanzministerium rechnet laut der Deutschen Presse-Agentur durch die Anhebung mit einem zusätzlichen Steueraufkommen in Höhe von rund 4,1 Milliarden Euro jährlich.

Pflege: Vereinfachung der Leistungen und höhere Vergütung

Im Bereich der Pflege wird ab Juli 2025 das bisher getrennt verwaltete System aus Verhinderungs- und Kurzzeitpflege durch ein einheitliches Jahresbudget ersetzt. Dieses beläuft sich auf 3.539 Euro und kann flexibel eingesetzt werden, ohne dass eine vorherige Mindestdauer der häuslichen Pflege nachgewiesen werden muss. Darüber hinaus wird während der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege das Pflegegeld weiterhin gewährt. Die maximale Anspruchsdauer verlängert sich auf acht Wochen im Jahr.

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Auch bei der Vergütung von Pflegekräften ergeben sich relevante Änderungen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne steigen deutlich an. Für Pflegefachkräfte liegt der neue Stundensatz bei 20,50 Euro. Qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten künftig 17,35 Euro pro Stunde, während für Pflegehilfskräfte ein Mindestlohn von 16,10 Euro gilt.

Abgabefrist: Einkommensteuererklärung 2024 wird fällig

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 endet am 31. Juli 2025, wenn die Erklärung eigenständig eingereicht wird. Bei Unterstützung durch einen Steuerberater gilt eine verlängerte Frist bis zum 30. April 2026. Wird die Frist nicht eingehalten, können Verspätungszuschläge und Zinsen auf Nachzahlungen anfallen.

Redaktion finanzen.net

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