Rückwirkend zum 1. Januar

Steuerschlupfloch mit Cum-Cum-Geschäften wird gestopft

08.07.16 13:00 Uhr

Steuerschlupfloch mit Cum-Cum-Geschäften wird gestopft | finanzen.net

Bund und Länder stopfen ein weiteres Steuerschlupfloch über umstrittene Dividendengeschäfte.

Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat ein Gesetz, mit denen sogenannte Cum-Cum-Gestaltungen verhindert werden sollen. Über die Aktiengeschäfte konnten große Kunden aus dem Ausland Steuern auf Dividenden von deutschen Unternehmen umgehen. Nach den Gesetzesplänen soll dieses Steuerschlupfloch rückwirkend zum 1. Januar 2016 geschlossen werden. Die Pläne sind Teil der Reform der Investmentbesteuerung.

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Bei "Cum-Cum"-Geschäften werden von ausländischen Anlegern gehaltene Anteile kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Anteilseigner übertragen, etwa an Banken. Diese können sich dann anders als die ausländischen Investoren die Kapitalertragssteuer anrechnen beziehungsweise erstatten lassen. Danach werden die Aktien samt Dividende zurückgereicht, die gesparte Steuer wird geteilt.

Mit dem Reformgesetz wird grundsätzlich die Besteuerung von Investmentfonds und ihrer Anleger neu geregelt. Ziel der von den Bundesländern schon 2011 angestoßenen Neuregelung ist es, die Besteuerung zu vereinfachen und Steuergestaltungen einen Riegel vorzuschieben. Zudem sollen Risiken durch EU-rechtliche Vorgaben und mögliche Ausfallrisiken für den Fiskus ausgeräumt werden. Auch soll der Aufwand für die Wirtschaft, Steuerzahler sowie Finanzämter reduziert werden. Im Kern geht es darum, dass mehr Erträge auf Fondsebene besteuert werden, ein anderer Teil auf Ebene der Anleger./sl/DP/fbr

BERLIN (dpa-AFX)

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