Finanzielle Zukunft

Was bei der Finanz-Vorsorge bei nichtehelichen Partnerschaften mit Kind zu beachten ist

19.01.26 03:30 Uhr

Unverheiratet mit Kind: Das müssen Paare bei der finanziellen Vorsorge regeln | finanzen.net

Für unverheiratete Paare mit Kindern sind die finanzielle sowie die gesundheitliche Vorsorge besonders wichtig: Ohne Trauschein haben Partner keine gesetzlichen Erbansprüche und keine automatische Vertretungsbefugnis. Frühzeitige Regelungen durch Risikolebensversicherung, Testament oder Erbvertrag sichern Familie und Kinder im Ernstfall ab.

Testament und Erbvertrag: Rechtliche Absicherung

Unverheiratete Partner mit Kindern haben ohne Testament oder Erbvertrag keinen gesetzlichen Anspruch auf das Erbe, so wird es in § 1924 im BGB geregelt. Das Erbe geht automatisch auf die Kinder über. Deshalb ist eine frühzeitige Regelung unerlässlich, um das finanzielle Wohl der Familie zu sichern. Ein eigenhändiges Testament nach § 2246 BGB kann von Hand geschrieben und unterschrieben werden - ein Notar ist nicht zwingend erforderlich. Für eine verbindliche Absicherung beider Partner bietet sich ein Erbvertrag nach § 1941 BGB an. Dabei kann der Partner als vorläufiger Alleinerbe eingesetzt werden, was vor allem bei minderjährigen Kindern essenziell sein kann.

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Wichtig ist zudem das Pflichtteilsrecht der Kinder (§ 2303 BGB): Selbst wenn Kinder testamentarisch vorläufig ausgeschlossen werden, steht ihnen ein Mindestanteil am Erbe zu. Frühzeitige Regelungen verhindern spätere Streitigkeiten und sorgen für Klarheit.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Unverheiratete Partner sind im Ernstfall nicht automatisch vertretungsberechtigt. Ohne Vorsorgevollmacht können sie weder medizinische noch finanzielle Entscheidungen für den Partner treffen. Eine Vorsorgevollmacht nach § 164 BGB regelt genau, wer befugt ist, im Notfall Entscheidungen zu treffen.

Ergänzend sollte eine Patientenverfügung nach § 1901a BGB erstellt werden. Sie legt fest, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, falls die Person nicht mehr selbst entscheiden kann. Zudem ist eine Schweigepflichtsentbindung sinnvoll, damit Ärzte Informationen über den Gesundheitszustand weitergeben dürfen. Besonders bei Paaren mit Kindern lohnt es sich, zusätzlich eine Ersatzbevollmächtigte zu benennen, falls der Hauptbevollmächtigte ausfällt.

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Risikolebensversicherung: Finanzielle Absicherung

Eine Risikolebensversicherung ist, wie der Vorsorgedienstleister Afilio erklärt, eine sinnvolle Ergänzung, um die finanzielle Zukunft der Familie abzusichern. Sie zahlt im Ernstfall einen zuvor vereinbarten Betrag an die Hinterbliebenen, etwa um Lebenshaltungskosten, Ausbildung oder Freizeit der Kinder zu sichern. Auch bei einer gemeinsam finanzierten Immobilie kann die Versicherung sinnvoll sein, um die laufende Finanzierung nach dem Tod eines Partners abzusichern. Die Beiträge richten sich hierbei nach Alter, Gesundheitszustand, Laufzeit und individuellen Lebensumständen.

Sorgerechtsverfügung für Kinder

Kommt ein Elternteil ums Leben, geht das Sorgerecht automatisch auf den anderen über, da sich in Deutschland nach § 1626 BGB beide Eltern das Sorgerecht teilen. Sterben jedoch beide Eltern, entscheidet das Familiengericht nach § 1680 BGB, wer die Vormundschaft übernimmt. Ohne eine Sorgerechtsverfügung kann auch ein fremder Vormund eingesetzt werden.

Mit einer Sorgerechtsverfügung können Eltern festlegen, wer die Kinder betreut. Hierbei spielt § 1779 BGB eine wichtige Rolle. Mit einer solchen Verfügung, wird sichergestellt, dass Kinder im Notfall bei einer Person aufwachsen, die ihnen ein liebevolles Zuhause bietet. Bei unverheirateten Paaren muss jeder Elternteil eine eigene Verfügung erstellen, um den Willen beider Eltern verbindlich festzulegen.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Katy Spichal / Shutterstock.com, REDPIXEL.PL / shutterstock.com

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