US-Ölsanktionen: Ausnahmeregel für deutsche Rosneft-Tochter
WASHINGTON (dpa-AFX) - Die unter Treuhand stehende deutsche Tochter von Rosneft ist von den neuen US-Sanktionen gegen den russischen Ölsektor vorläufig ausgenommen worden. Das US-Finanzministerium veröffentlichte eine entsprechende Regelung, nach der bis Ende April 2026 mit Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing Geschäfte gemacht werden dürfen. Auch Firmen, die mindestens zur Hälfte den Unternehmen gehören, sind von den Sanktionen vorübergehend befreit.
Am Dienstag hatte bereits ein Sprecher von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) einen solchen Schritt angekündigt. Die zuständigen US-Behörden hätten eine Ausnahmeregelung zugesichert.
Zu Rosneft Deutschland gehört unter anderem die Raffinerie PCK in Schwedt, die weite Teile des Nordostens und Berlin mit Sprit, Heizöl und Kerosin versorgt. Sie gehört zu 54 Prozent deutschen Töchtern des russischen Staatskonzerns. Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine stellte der Bund die Rosneft-Töchter unter Treuhandverwaltung, er hat die Kontrolle.
Die US-Sanktionen verbieten nach Angaben des US-Finanzministeriums in der Praxis jede wirtschaftliche Interaktion mit Rosneft, Lukoil (LUKOIL Oil Company)und ihren Tochterfirmen - nicht nur für US-Unternehmen, sondern auch für ausländische Banken oder Geschäftspartner, die mit den sanktionierten Akteuren in Verbindung stehen. Auch Großbritannien hatte Sanktionen gegen den russischen Öl-Sektor und das Staatsunternehmen Rosneft beschlossen. Diese sollen nach Ministeriumsangaben ebenfalls nicht die beiden deutschen Tochtergesellschaften von Rosneft treffen./ngu/DP/jha
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