Steuerfrei mit Bitcoin & Co: Diese Länder locken mit Krypto-Vorteilen

Während viele Länder klare Regeln zur steuerlichen Behandlung eingeführt haben, gibt es nach wie vor Staaten, in denen der Handel mit Kryptowährungen kaum oder gar nicht besteuert wird.
Werte in diesem Artikel
• Cayman Islands: Keine Einkommens-, Kapitalertrags- oder Unternehmenssteuer
• Malaysia: Keine Steuer auf private Krypto-Gewinne; gewerbliche Aktivitäten steuerpflichtig
• Deutschland Haltefrist über 12 Monaten
Vereinigte Arabische Emirate
In den VAE, insbesondere in Dubai, hat sich in den vergangenen Jahren eine florierende Krypto-Szene entwickelt. Der Grund: Es fällt keine Einkommensteuer auf private Krypto-Gewinne, wie z.B. mit Bitcoin an. Zudem bieten Freihandelszonen wie das Dubai Multi Commodities Centre (DMCC) rechtssichere Rahmenbedingungen für Unternehmen und Investoren. Ein besonderer Fokus der emiratischen Regierung liegt auf der Förderung von Digitalisierung und Blockchain - das beweist auch die zügige Lizenzvergabe an Krypto-Anbieter.
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Portugal
Portugal galt lange als europäisches Krypto-Paradies. Seit 2023 gelten neue Regelungen: Private Veräußerungsgewinne bleiben nach wie vor steuerfrei, allerdings nur, wenn die Assets mindestens zwölf Monate gehalten wurden. Kurzfristige Gewinne werden pauschal mit 28 Prozent besteuert. Erträge aus Mining oder Staking unterliegen der regulären Einkommensbesteuerung. Die Steuerfreiheit nach Haltefrist macht Portugal weiterhin interessant für langfristig orientierte Anleger mit Wohnsitz im Land. Die Rechtslage ist transparent, die Regulierung moderat.
Deutschland
In Deutschland unterliegt der Verkauf von Kryptowährungen grundsätzlich der Einkommensteuer - mit einer wichtigen Ausnahme: Werden Coins länger als zwölf Monate gehalten, sind Gewinne steuerfrei (§ 23 EStG). Innerhalb der Spekulationsfrist greift eine Freigrenze von 600 Euro. Diese Regelung betrifft ausschließlich Privatpersonen und setzt voraus, dass keine gewerbliche Aktivität vorliegt. Für Staking, Lending und Mining gelten von dem Bundesfinanzministerium komplexere Regeln, die teils andere Fristen und Steuermodelle auslösen.
Malaysia
Malaysia erhebt keine Steuern auf Kapitalgewinne, auch nicht auf solche aus dem Handel mit Kryptowährungen, sofern dieser nicht gewerblich betrieben wird. Wer also gelegentlich handelt oder langfristig hält, profitiert von einer vollständigen Steuerfreiheit. Bei regelmäßigem Trading, Mining oder dem Betrieb eines Krypto-Gewerbes gelten andere Regeln, hier kann Einkommensteuer fällig werden.
Georgien
Das südosteuropäische Georgien gehört zu den überraschenden Steuerstandorten für Krypto-Investoren. Ausländer, die in Georgien steuerlich ansässig werden, können unter bestimmten Bedingungen Gewinne aus ausländischen Krypto-Transaktionen steuerfrei vereinnahmen. Für Einheimische gilt: Kapitalgewinne aus Kryptowährungen unterliegen keiner Steuerpflicht, sofern sie nicht aus gewerblicher Aktivität stammen. Laut georgischem Steuerrecht sind Mining-Einnahmen hingegen in der Regel steuerpflichtig.
Singapur
Singapur erhebt keine Kapitalertragssteuer, weder auf Aktien noch auf Kryptowährungen. Private Krypto-Gewinne sind daher steuerfrei, sofern keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Die Monetary Authority of Singapore (MAS) reguliert den Markt jedoch engmaschig, etwa bei Krypto-Plattformen, so cointelegraph.com. Der Stadtstaat kombiniert steuerliche Vorteile mit einem stabilen, innovationsfreundlichen Umfeld. Das macht Singapur besonders attraktiv für gut aufgestellte Einzelanleger und Unternehmen.
Redaktion finanzen.net
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