Mehr Anlegerschutz bei Fonds
Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise hatte die Europäische Kommission beschlossen, alle Akteure und Tätigkeiten, die „erheblichen Risiken“ unterliegen, einer Regulierung zu unterwerfen.
Für Geschlossene Investmentfonds kann die sogenannte AIFM-Zulassung eine Art Qualitätssiegel sein, meint Gastautor von Euro am Sonntag, Holger Sepp, das auch Anlegern mehr Orientierung gibt.
Bei der Einführung der AIFM-Direktive hat der Gesetzgeber vor allem eine Erhöhung des Anlegerschutzes im Visier. Die Manager Alternativer Investmentfonds (AIFM) müssen als ebensolche zugelassen werden. Für den Privatanleger bedeutet das, dass er bei seiner Investitionsentscheidung künftig mehr Sicherheit hat und zudem von mehr Transparenz sowie von umfangreichen Offenlegungs- und Berichtspflichten der Fondsmanager profitiert. Möglicherweise rücken unter AIFMD auch solche Fonds in das Blickfeld des Anlegers, die bisher keine Rolle für ihn gespielt haben.
Doch welche Produkte sind betroffen? Was wird sich verändern? Und was steckt hinter den neuen Kontrollmaßnahmen? Im Dezember 2012 hat die Bundesregierung den Entwurf verabschiedet. Das Gesetz muss bis zum 22. Juli 2013 in deutsches Recht umgesetzt werden. Grundsätzlich sind alle Fondsarten betroffen, da sowohl die Regelungen der AIFMD als auch das aktuelle deutsche Investmentgesetz in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) integriert werden sollen.
Für die Geschlossenen Fonds und ihre Manager sind die Anforderungen gemäß AIFMD von besonderer Bedeutung — denn diese Fonds waren bislang nicht reguliert. Im Jahr 2012 hatten die Mitglieder des Verbands für Geschlossene Fonds (VGF) ein Eigenkapital von insgesamt 4,5 Milliarden Euro investiert — davon stammen immerhin 3,14 Milliarden Euro von privaten Investoren. Ein Grund mehr für den Gesetzgeber, den Anlegerschutz in diesem volumenstarken Investitionssegment zu verbessern.

Depotbanken übernehmen Kontroll- und Prüfpflichten
Es gibt aber auch noch weitere Maßnahmen, die gemäß der Umsetzung der AIFMD für mehr Transparenz der Geschlossenen Investmentfonds gegenüber den Anlegern sorgen sollen: Fondsmanager sind künftig verpflichtet, ihre Jahresberichte der Aufsichtsbehörde (Bafin) und natürlich den Anlegern sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres zu präsentieren.
Jede Bewertung der Vermögensgegenstände und die Bewertung des Nettoinventarwerts je Anteil ist den Anlegern offenzulegen. Außerdem müssen sie vor Anlageentscheidungen die Investoren ausführlich darüber informieren. Eine weitere grundlegende Änderung besteht darin, dass ab Juli 2013 bestehende Fonds unter Berücksichtigung von Übergangsvorschriften und neu aufgelegte Geschlossene Fonds unter bestimmten Voraussetzungen eine Verwahrstelle, etwa eine Depotbank, benötigen.
Die Depotbank ist unabhängig und hat grundsätzlich eine Verwahrpflicht für sogenannte Sondervermögen — etwa Fondsvermögen oder Wertpapiere — sowie umfangreiche Kontroll- und Prüfpflichten der jeweiligen Kapitalanlage- oder Vermögensgesellschaften. Also ist die Depotbank ein wichtiger Baustein im Anlegerschutz und quasi der „Anwalt der Anleger“. Mehr als ein Drittel aller zu kontrollierenden Assetklassen in Geschlossenen Fonds sind Immobilien. Tatsächlich überschneidet sich hier die große Zahl der aktuellen Prüfprozesse Offener Immobilienfonds mit der Gesamtheit der AIFM-Vehikel. Insofern sind Depotbanken mit ausgeprägter Immobilienexpertise deutlich im Vorteil, da sie über Erfahrungen in der Bewertung und Überprüfung immobiler Wertgegenstände verfügen.
Schließlich erreicht die AIFM-Richtlinie durch die Summe der gesetzlichen Anforderungen vor allem für die Anleger in Geschlossene Fonds eine neue Sicherheitsqualität und damit ein deutliches Mehr an Anlegerschutz. Dadurch bleibt diese Anlageklasse weiterhin attraktiv und kann potenziell auch neue Anleger überzeugen.
Über den Autor
Holger Sepp,
Mitglied der Geschäftsführung
bei der Caceis Bank Deutschland
Der Autor ist seit September 2010 für die Caceis Bank Deutschland mit Hauptsitz in München tätig. In den Verantwortungsbereich des promovierten Volkswirts fallen neben der strategischen Geschäftsentwicklung und der Kundenbetreuung auch die Bereiche Kommunikation und Depotbank.
Caceis Deutschland bietet eine umfassende Palette von Wertpapierverwahrung-, Depotbank- und Clearing-Dienstleistungen für Kapitalanlagegesellschaften, Banken, institutionelle Anleger sowie Broker-Dealer an.