So werden Alleinerziehende finanziell entlastet: Leistungen im Überblick

Alleinerziehende stehen finanziell oft besonders unter Druck - dabei gibt es zahlreiche Leistungen, die den Alltag spürbar erleichtern können. Dieser Artikel zeigt kompakt, welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen und wo Betroffene Hilfe finden.
Basisleistungen für Kinder: Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld
Für viele Alleinerziehende ist es entlastend zu wissen, dass es eine Reihe grundlegender Leistungen gibt, die unabhängig von der individuellen Lebenssituation helfen, die Versorgung der Kinder abzusichern. Ein zentraler Baustein ist das Kindergeld: Es wird dem Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebt, und reduziert beim anderen Elternteil die Unterhaltsverpflichtung - darauf weist die Deutsche Presse-Agentur (dpa) in einem Überblick zu finanziellen Hilfen für Alleinerziehende hin. Reicht das eigene Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt, aber nicht für die gesamte Familie, kann zusätzlich der Kinderzuschlag beantragt werden. Auch dieser wird für einen bestimmten Zeitraum bewilligt und muss regelmäßig neu beantragt werden.
Wichtig für Alleinerziehende ist außerdem das Elterngeld. Es soll ermöglichen, in den ersten Lebensmonaten des Kindes die Erwerbsarbeit zu reduzieren oder zeitweise auszusetzen. Das Familienportal des Bundesfamilienministeriums erklärt, dass Alleinerziehende bestimmte Zusatzmonate, die sonst an die Beteiligung beider Elternteile gekoppelt sind, auch allein nutzen können, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Ergänzend stehen Leistungen für Bildung und Teilhabe zur Verfügung. Sie unterstützen Kinder etwa bei Schulmaterial, Klassenfahrten oder der Mittagsverpflegung in Kita und Schule und greifen nach Angaben des Bundesfamilienministeriums dann, wenn bereits Leistungen wie Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezogen werden.
Spezielle Entlastungen für Alleinerziehende: Steuer, Mehrbedarfe & Krankentage
Zusätzlich zu den allgemeinen Familienleistungen gibt es finanzielle Entlastungen, die speziell auf die Situation von Alleinerziehenden zugeschnitten sind. Ein wichtiger Bestandteil ist der steuerliche Entlastungsbetrag, der laut Bundesfamilienministerium die höheren Kosten eines Ein-Eltern-Haushalts abfedert. Voraussetzung ist unter anderem die Steuerklasse II und dass keine weitere erwachsene, haushaltsführende Person im Haushalt lebt.
Für Alleinerziehende, die Bürgergeld beziehen, kommt ein weiterer Baustein hinzu: der Mehrbedarf. Er wird zusätzlich zum regulären Satz gewährt und richtet sich nach Alter und Anzahl der Kinder. Das Bundesfamilienministerium erläutert, dass dieser Zuschlag helfen soll, die besondere Situation von Ein-Eltern-Familien zu berücksichtigen.
Neben steuerlichen und sozialrechtlichen Entlastungen spielt auch das Kinderkrankengeld eine wichtige Rolle. Wenn ein Kind erkrankt und keine Betreuung möglich ist, können Alleinerziehende für eine begrenzte Anzahl an Tagen Kinderkrankengeld erhalten, das einen Großteil des ausfallenden Nettolohns ausgleicht.
Ergänzend können Mutter- oder Vater-Kind-Kuren eine wichtige Entlastung bieten. Das Familienportal hebt hervor, dass Alleinerziehende aufgrund der hohen körperlichen und psychischen Belastung durch die alleinige Verantwortlichkeit einen Anspruch auf entsprechende Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen haben können.
Unterhalt, Unterhaltsvorschuss & Absicherung im Trennungs- oder Todesfall
Kommt es zu einer Trennung, stehen viele Alleinerziehende vor der Frage, wie die finanzielle Verantwortung für das Kind künftig geregelt wird. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Kindesunterhalt. Wie die dpa erläutert, richtet er sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie dem Alter des Kindes; zur Orientierung dient häufig die Düsseldorfer Tabelle. Kann ein alleinerziehender Elternteil in den ersten Lebensjahren des Kindes nicht arbeiten, etwa weil eine Betreuung nicht möglich ist, kann zusätzlich Betreuungsunterhalt beansprucht werden.
Zahlt der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt, hilft der Unterhaltsvorschuss. Zuständig sind in der Regel die Jugendämter. Das Bundesfamilienministerium beschreibt, dass dieser Vorschuss gestaffelt nach Altersgruppen ausgezahlt wird und bei Waisen eine bestehende Waisenrente angerechnet wird.
Auch langfristige Absicherung spielt eine große Rolle. Bei einer Scheidung sorgt der Versorgungsausgleich dafür, dass während der Ehe erworbene Rentenansprüche geteilt werden. Im Todesfall eines Elternteils greifen zudem Hinterbliebenenleistungen. Das Familienportal weist darauf hin, dass Witwen-, Witwer- und Waisenrenten abhängig von Faktoren wie der Ehedauer oder dem Alter der Kinder sind und über die Deutsche Rentenversicherung beantragt werden.
Eine wichtige Unterstützung bieten schließlich die Jugendämter. Das Familienportal erklärt, dass diese bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen beraten, das Einkommen des anderen Elternteils ermitteln, Unterhalt berechnen und das Kind bei Bedarf in einem gerichtlichen Verfahren als Beistand vertreten.
Wohnen, Existenzsicherung & Beratung im "Förderdschungel"
Gerade beim Thema Wohnen geraten Alleinerziehende schnell unter Druck, denn hohe Wohnkosten treffen Ein-Eltern-Haushalte besonders stark. Die dpa beschreibt, dass Wohngeld eine wichtige Entlastung sein kann, wenn Miete oder Wohnkosten im Verhältnis zum Einkommen zu hoch ausfallen. Wer in einer eigenen Immobilie lebt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Lastenzuschuss erhalten. Wie hoch die Unterstützung ausfällt, hängt unter anderem von der Kinderzahl, dem Einkommen und regionalen Mietobergrenzen ab.
Reicht das Einkommen trotz Arbeit nicht aus, können Alleinerziehende Bürgergeld beantragen. Die dpa weist darauf hin, dass dabei Kindergeld, Unterhalt und Unterhaltsvorschuss als Einkommen des Kindes gelten und angerechnet werden. Eine gleichzeitige Kombination mit Wohngeld oder Kinderzuschlag ist nicht möglich.
Um den beruflichen Wiedereinstieg nach einer längeren Familienphase zu erleichtern, gibt es zudem Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine. Diese Gutscheine werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und können Maßnahmen wie Bewerbungstrainings oder Weiterbildungen finanzieren.
Neben den finanziellen Leistungen spielt die richtige Beratung eine entscheidende Rolle. Das Familienportal, das Bundesfamilienministerium sowie Organisationen wie Caritas, Diakonie, die Arbeiterwohlfahrt und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter bilden ein breites Unterstützungsnetz, das bei der Orientierung im "Förderdschungel", der Antragsstellung oder der Klärung von Unterhaltsansprüchen hilft.
Redaktion finanzen.net
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