Gartenpflege

Professionelle Gartenhilfe und Steuern: Das ist absetzbar

04.06.25 23:12 Uhr

Gartenarbeiten steuerlich geltend machen: Diese Steuertricks lohnen sich | finanzen.net

Professionelle Gartenpflege kann nicht nur Zeit sparen, sondern auch steuerliche Vorteile bieten. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich sowohl regelmäßige Pflegearbeiten als auch einmalige handwerkliche Maßnahmen steuerlich geltend machen.

Regelmäßige Gartenpflege als haushaltsnahe Dienstleistung

Wiederkehrende Gartenarbeiten wie Rasenmähen, Heckenschneiden oder Unkrautjäten zählen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Diese Tätigkeiten können mit 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr, von der Steuer abgesetzt werden. Wichtig ist, dass die Arbeiten auf dem eigenen Grundstück durchgeführt werden und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an; die Bezahlung muss per Überweisung erfolgen, wie ein Online-Beitrag von Wohnen & Grundbesitz hinzugefügt.

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Einmalige Gartenprojekte als Handwerkerleistungen

Größere, einmalige Maßnahmen im Garten, wie das Anlegen von Beeten, Pflasterarbeiten oder der Bau von Zäunen, gelten als Handwerkerleistungen. Auch hier können 20 Prozent der Arbeitskosten, jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr, steuerlich abgesetzt werden. Materialkosten sind dabei nicht absetzbar und sollten in der Rechnung separat ausgewiesen werden, wie es weiter heißt.

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

• Die Arbeiten müssen auf dem eigenen Grundstück stattfinden.
• Es muss eine detaillierte Rechnung vorliegen, in der Arbeits- und Materialkosten separat ausgewiesen sind.
• Die Zahlung darf nicht bar erfolgen; Überweisungen sind erforderlich.

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Durch die Inanspruchnahme professioneller Gartenpflege können Steuerpflichtige somit nicht nur Zeit sparen, sondern auch ihre Steuerlast reduzieren. Es ist jedoch wichtig, die genannten Voraussetzungen zu erfüllen, um die steuerlichen Vorteile vollständig nutzen zu können.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

Bildquellen: guillermo_celano / Shutterstock.com