Abmahnung im Job: Wann sie droht und was sie bedeutet

Zu spät gekommen, vergessen sich krankzumelden oder den Kollegen beleidigt - schon kann eine Abmahnung ins Haus flattern. Doch nicht jedes Fehlverhalten rechtfertigt diese "gelbe Karte" des Arbeitsrechts. Was Arbeitnehmer über Abmahnungen wissen müssen und welche Konsequenzen drohen können.
Die drei Funktionen einer Abmahnung: Rüge, Warnung und Dokumentation
Eine Abmahnung ist weit mehr als nur ein Tadel vom Chef. Wie aus dem Beitrag der Fachanwältin Johanna Tormählen auf Haufe.de hervorgeht, erfüllt sie drei zentrale Funktionen: Sie dokumentiert den Sachverhalt, rügt den Angestellten und warnt vor potenziellen Folgen bei einem erneuten Verstoß. Damit eine Abmahnung rechtlich wirksam ist, muss sie das Fehlverhalten konkret benennen, eine Aufforderung zur Einhaltung der Vertragsrichtlinien enthalten und deutlich machen, welche Konsequenzen bei Wiederholung drohen.
Wichtig dabei: Die Abmahnung muss zeitnah zum Fehlverhalten erfolgen. Wie die Arbeitsrechtsexperten von eRecht24 in ihrer aktuellen Analyse betonen, kann das Recht zur Abmahnung verwirken, wenn der Arbeitgeber zu lange wartet - in der Regel bereits nach zwei Monaten. Dann kann sich der betroffene Mitarbeiter darauf berufen, dass das Verhalten offenbar geduldet wurde.
Häufige Abmahnungsgründe: Von Unpünktlichkeit bis Beleidigung
Die Bandbreite möglicher Abmahnungsgründe ist groß. Klassische Anlässe sind wiederholte Verspätungen, unentschuldigtes Fernbleiben oder die vergessene Krankmeldung. Aber auch problematisches Verhalten gegenüber Kollegen wie Beleidigungen, Mobbing oder die Störung des Betriebsfriedens können eine Abmahnung rechtfertigen. Selbst private Internetnutzung während der Arbeitszeit, Alkoholkonsum am Arbeitsplatz oder das Missachten von Sicherheitsvorschriften können Konsequenzen haben.
Entscheidend ist dabei immer, dass es sich um ein steuerbares Verhalten handelt - der Arbeitnehmer muss also Einfluss darauf nehmen können. Eine Abmahnung wegen Krankheit ist daher grundsätzlich ausgeschlossen, da niemand bewusst krank wird. Auch müssen die Vorwürfe eine gewisse Erheblichkeitsschwelle überschreiten - bei Bagatellverstößen oder einmaligen Flüchtigkeitsfehlern ist eine Abmahnung unverhältnismäßig.
Von der gelben zur roten Karte: Konsequenzen und Kündigungsschutz
Die Abmahnung wird oft als "gelbe Karte" des Arbeitsrechts bezeichnet - und das aus gutem Grund. Sie ist in der Regel die notwendige Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Wie die Arbeitnehmerkammer Bremen in ihrer aktuellen Aufklärung betont, kann bei wiederholtem Fehlverhalten die "rote Karte" folgen - also die Kündigung. Allerdings gibt es keine feste Regel, wie viele Abmahnungen vor einer Kündigung erforderlich sind.
Bei schwerwiegenden Verstößen wie Diebstahl, Gewalttätigkeiten oder schweren Beleidigungen kann der Arbeitgeber auch direkt eine fristlose Kündigung aussprechen - ohne vorherige Abmahnung. In allen anderen Fällen bietet die Abmahnung dem Arbeitnehmer jedoch die Chance, sein Verhalten zu korrigieren. Gleichzeitig können Betroffene gegen unberechtigte Abmahnungen vorgehen und deren Entfernung aus der Personalakte verlangen, wenn diese auf falschen Tatsachen beruhen oder unverhältnismäßig sind.
D. Maier / Redaktion finanzen.net
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