Gesundheitsschutz

Bildschirmpausen am Arbeitsplatz: Was ist gesetzlich geregelt - und was nicht?

02.07.25 03:15 Uhr

Augen auf bei Bildschirmarbeit - das sind Ihre gesetzlichen Pausenrechte | finanzen.net

Stundenlange Bildschirmarbeit kann zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Um dem vorzubeugen, sind Bildschirmpausen vorgesehen. Doch welche Regelungen gelten konkret, und welche Pflichten haben Arbeitgeber?

Für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen gelten klare gesetzliche Bestimmungen, die dem Gesundheitsschutz dienen. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber dazu, Bildschirmarbeit regelmäßig durch Erholungszeiten oder durch andere Tätigkeiten zu unterbrechen (§ 6 Abs. 2 ArbStättV). Eine exakte zeitliche Vorgabe, etwa im Minuten- oder Stundenmaßstab, macht die Verordnung nicht. Die Regelung ersetzt die frühere Bildschirmarbeitsverordnung, deren Inhalte mittlerweile integriert wurden. Darüber hinaus verlangt das Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) bei einer Arbeitsdauer von mehr als sechs Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten. Diese Vorschrift ist jedoch nicht speziell auf Bildschirmtätigkeiten zugeschnitten, sondern betrifft alle Formen von Arbeit.

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Medizinische Empfehlungen zu Bildschirmpausen

Da gesetzliche Regelungen keine genauen Zeitintervalle für Bildschirmpausen definieren, orientieren sich viele Unternehmen und Arbeitsschutzbeauftragte an den Empfehlungen aus der Arbeitsmedizin. Fachleute raten dazu, spätestens nach einer Stunde Bildschirmarbeit eine kurze Pause von einigen Minuten einzulegen, wie haufe.de erklärt. Ziel ist es, die Belastung für Augen, Muskulatur und Psyche zu reduzieren. Häufig wird in diesem Zusammenhang die sogenannte 20-20-20-Regel erwähnt: alle 20 Minuten soll für 20 Sekunden in etwa sechs Meter Entfernung geblickt werden, um die Augenmuskulatur zu entspannen.

Verantwortung der Arbeitgeber

Der Schutz der Gesundheit bei Bildschirmarbeit ist Teil der betrieblichen Fürsorgepflicht. Arbeitgeber sind verpflichtet, nicht nur für ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze zu sorgen, sondern auch regelmäßige Sehtests anzubieten. Diese Tests müssen mindestens alle fünf Jahre stattfinden, bei Beschäftigten über 40 Jahre sogar alle drei Jahre. Bei Bedarf ist außerdem eine spezielle Bildschirmarbeitsbrille zur Verfügung zu stellen, sofern keine private Sehhilfe ausreichend ist.

Redaktion finanzen.net

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