Laut Gesetz

So viele Tage am Stück muss der Arbeitgeber Urlaub mindestens genehmigen

29.05.25 23:47 Uhr

Zehn Tage am Stück Urlaub? Das schreibt das Gesetz wirklich vor! | finanzen.net

In Deutschland ist der Anspruch auf Erholungsurlaub im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Besonders relevant für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber ist die Frage, wie viele zusammenhängende Urlaubstage mindestens genehmigt werden müssen.

Gesetzlicher Mindesturlaub und Vorgaben zur Verteilung

Nach § 3 Abs. 1 BUrlG haben Arbeitnehmer bei einer Sechs-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr. Bei der heutzutage üblichen Fünf-Tage-Woche entspricht dies 20 Arbeitstagen.

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Gemäß § 7 Abs. 2 BUrlG soll der Urlaub grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden. Eine Aufteilung ist nur dann zulässig, wenn dringende betriebliche Gründe oder persönliche Umstände des Arbeitnehmers dies rechtfertigen. In jedem Fall muss jedoch ein Teil des Urlaubs mindestens zwölf zusammenhängende Werktage umfassen - dies ist gesetzlich verpflichtend.

Umrechnung bei Fünf-Tage-Woche: Zehn zusammenhängende Arbeitstage

Da das Gesetz von Werktagen spricht und der Samstag grundsätzlich als Werktag zählt, ergibt sich bei einer Fünf-Tage-Woche eine Mindestdauer von zehn aufeinanderfolgenden Arbeitstagen. Diese Regelung gewährleistet eine erholsame Unterbrechung des Arbeitsalltags, die über ein einzelnes verlängertes Wochenende hinausgeht.

Die Umrechnung dient der rechtssicheren Anpassung an moderne Arbeitszeitmodelle und schützt den Anspruch auf einen echten Erholungsurlaub.

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Umrechnung bei Fünf-Tage-Woche: Zehn zusammenhängende Arbeitstage

Gesetzliche Feiertage, die in den Zeitraum des zusammenhängenden Urlaubs fallen, werden nicht gesondert herausgerechnet, sondern gelten als Teil der Urlaubskette. Das bedeutet: Auch wenn ein oder mehrere Feiertage in den Zwölf-Tage-Zeitraum fallen, bleibt der Anspruch auf einen zusammenhängenden Urlaub formal erfüllt. Diese Rechtsauffassung wurde durch ein Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz (Az. 10 Ca 1255/19) im Jahr 2020 bestätigt, das klarstellte, dass Feiertage den Charakter eines zusammenhängenden Urlaubs nicht beeinträchtigen.

Mindestanspruch ist keine Obergrenze

Wichtig: Die gesetzliche Vorgabe von mindestens zwölf Werktagen zusammenhängenden Urlaubs stellt lediglich den Mindeststandard dar. Arbeitgeber dürfen - und sollten im Sinne des Gesundheitsschutzes - längere Urlaubszeiträume genehmigen, insbesondere wenn dies der Regeneration der Beschäftigten dient oder betriebliche Belange es zulassen.

In vielen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen finden sich zudem günstigere Regelungen, die über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehen oder flexible Urlaubsgestaltungen ermöglichen.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

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