Mindestlohn steigt 2026: So viel dürfen Minijobber künftig verdienen

Zum Jahreswechsel 2026 steht eine wichtige Änderung an: Der gesetzliche Mindestlohn steigt deutlich - und damit auch die Verdienstgrenze für Minijobs. Was das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet und welche Stundenzahl künftig möglich ist.
Mindestlohn steigt in zwei Stufen
Die Mindestlohnkommission hat eine Empfehlung ausgesprochen, und das Bundeskabinett hat Ende Oktober 2025 zugestimmt: Ab dem 1. Januar 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 Euro auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Doch dabei bleibt es nicht: Bereits ein Jahr später, zum 1. Januar 2027, folgt eine weitere Anhebung auf dann 14,60 Euro. Wie das Magazin der Minijob-Zentrale berichtet, orientiert sich die Mindestlohnkommission dabei regelmäßig an der allgemeinen Lohnentwicklung und der Beschäftigungslage in Deutschland.
Die Erhöhungen sind Teil eines fortlaufenden Prozesses. Seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 mit damals 8,50 Euro hat sich der Stundensatz kontinuierlich nach oben entwickelt. Die aktuellen Anpassungen stellen einen der größeren Sprünge der vergangenen Jahre dar und sollen Beschäftigten einen angemessenen Mindestverdienst bieten, während gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet bleiben sollen.
Höhere Verdienstgrenze bei Minijobs
Wer einen Minijob ausübt, kann sich gleichzeitig auch über mehr Spielraum beim monatlichen Verdienst freuen. Denn die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Die Berechnung erfolgt nach einer festen Formel: Mindestlohn multipliziert mit 130 und geteilt durch 3, wobei das Ergebnis auf volle Eurobeträge aufgerundet wird.
Konkret bedeutet das: Mit dem neuen Mindestlohn von 13,90 Euro steigt die monatliche Verdienstgrenze im Minijob ab Januar 2026 von aktuell 556 Euro auf 603 Euro. Im darauffolgenden Jahr, wenn der Mindestlohn erneut erhöht wird, klettert die Grenze weiter auf 633 Euro. Damit können Minijobber künftig mehr Stunden arbeiten, ohne aus der steuerlich begünstigten Beschäftigungsform herauszufallen. Bei einem Stundenlohn von genau 13,90 Euro sind das im Monat etwa 43 Stunden - ein Wert, der sich automatisch mit jeder Mindestlohnerhöhung nach oben verschiebt.
Was passiert beim Überschreiten der Grenze?
Wird die Verdienstgrenze überschritten, endet der Status als geringfügig entlohnte Beschäftigung. Wie die Techniker Krankenkasse in ihrem Informationsportal erläutert, gilt dabei das sogenannte Entstehungsprinzip: Entscheidend ist nicht die tatsächliche Auszahlung, sondern der rechtliche Entgeltanspruch. Sobald dieser die Minijobgrenze übersteigt, liegt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor - mit allen Konsequenzen. Arbeitgeber müssen dann entsprechende Ummeldungen im Meldeverfahren vornehmen und Sozialversicherungsbeiträge abführen.
Besonders wichtig: Der Mindestlohn markiert lediglich die gesetzliche Untergrenze - höhere Stundenlöhne sind jederzeit möglich und sogar üblich. In einigen Branchen existieren zudem Tarifverträge mit branchenspezifischen Mindestlöhnen, die über dem gesetzlichen Wert liegen. Arbeitnehmer im Gebäudereiniger-Handwerk, in der Pflegebranche oder im Elektrohandwerk sollten prüfen, ob solche Regelungen für sie gelten.
Die neuen Regelungen treten automatisch zum Jahreswechsel in Kraft. Wer aktuell einen Minijob ausübt oder plant, einen anzunehmen, sollte die veränderten Rahmenbedingungen im Blick behalten. Denn mit der höheren Verdienstgrenze eröffnen sich neue Möglichkeiten - sei es durch mehr Arbeitsstunden oder durch bessere Bezahlung bei gleichbleibender Stundenzahl.
D. Maier / Redaktion finanzen.net
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