Erbschaftssteuer: Diese Schlupflöcher nutzen Superreiche

In Deutschland unterliegen Erbschaften grundsätzlich der Erbschaftssteuer. Doch Superreiche finden immer wieder Mittel und Wege, um die Steuerlast auch bei hohem Vermögen zu reduzieren.
Profit der Superreichen
"Prinzipiell ist jede Erbschaft erbschaftsteuerpflichtig. Eine vollständige Umgehung ist gesetzlich nicht möglich", betonte Carina Freibott vom Vermögenszentrum in Nürnberg gegenüber IPPEN.MEDIA. Dennoch können Erblasser ihr Vermögen durch eine gezielte Planung so gestalten, dass die Steuer für die Erben minimiert wird.
Dominika Langenmayr ist Finanzwissenschaftlerin der Universität Eichstätt-Ingolstadt und erklärt gegenüber der FAZ, auf die sich merkur.de bezieht, dass die Erbschaftsteuer eine "Steuer für die ärmeren Reichen" sei, da sie vor allem bei sehr großen Vermögen vergleichsweise geringe Auswirkungen haben könne: "Am Ende zahlen die wirklich Reichen praktisch keine Erbschaftsteuer", begründete sie ihre Sichtweise.
Frühzeitige Vermögensübertragung
Eine gängige Strategie, um Erbschaftssteuern zu sparen, ist die schrittweise Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten. Schenkungen spielen "bei der Steuergestaltung eine Rolle, da man hier geschickt den Übertragungszeitpunkt wählen kann", erläuterte die Leiterin des Referats Steuer- und Finanzpolitik am Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, Katja Rietzler, gegenüber merkur.de.
Denn die Freibeträge bei Schenkungen entsprechen denen bei Erbschaften und erneuern sich alle zehn Jahre. So können große Vermögenswerte über längere Zeiträume hinweg steuerfrei weitergegeben werden. Auch die Aufteilung auf mehrere Begünstigte ist sinnvoll: Ehegatten können bis zu 500.000 Euro und Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erhalten.
Unternehmens- und Stiftungsstrukturen
Für Betriebsvermögen bieten sich zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten. Wie merkur.de unter Berufung auf Freibott berichtet, wird das Betriebsvermögen steuerlich begünstigt, wenn das Unternehmen über eine bestimmte Zeit fortgeführt wird. Hierfür existieren der Expertin zufolge zwei Modelle, die jedoch nur bis zu einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro gelten. Für Vermögen von 26 Millionen Euro bis 90 Millionen Euro wird der Steuererlass schrittweise reduziert.
Bei der Regelverschonung müssen Unternehmen mindestens fünf Jahre fortgeführt werden. Außerdem muss die Lohnsumme eine Mindesthöhe erreichen und der Anteil des Erblassers am Unternehmen muss mindestens 25 Prozent betragen. Das nicht-betriebsnotwendige Vermögen darf 50 Prozent nicht überschreiten.
Die Optionsverschonung dagegen ermöglicht, dass bis zu 100 Prozent der Steuer erlassen werden, sofern das Unternehmen sieben Jahre weitergeführt wird. Die Lohnsumme sollte höher sein und der Anteil nicht betriebsnotwendigen Vermögens geringer.
Sonderregelungen und Gestaltungsspielräume
Eine besondere Option zum Steuersparen ist die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung. Sie erlaubt es, Vermögen zwischen 26 und 90 Millionen Euro teilweise oder vollständig steuerfrei zu übertragen, wenn der Erbende nachweisen kann, dass er die Steuer zum Stichtag nicht aufbringen kann. Julia Jirmann, Referentin für Steuerrecht beim Netzwerk Steuergerechtigkeit, betont, dass es tatsächlich ausschließlich auf das verfügbare Privatvermögen am Stichtag ankommt. Um diese "Bedürftigkeit" zumindest auf dem Papier zu erfüllen, werden oftmals privatnützige Familienstiftungen gegründet, die über kaum bis gar keine finanzielle Mittel verfügen oder plötzliche Investitionen in Millionen- oder gar Milliardenhöhe tätigen.
Redaktion finanzen.net
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