Rechte von Autofahrern

Hohe Strafgebühren drohen: Was passiert, wenn digitale Kennzeichenerfassung nicht korrekt funktioniert?

20.01.26 03:35 Uhr

Parkfalle Kennzeichenerfassung: Wann Betreiber leer ausgehen | finanzen.net

Digitale Kennzeichenerfassung soll Parken erleichtern - doch Fehler oder Technikprobleme können teuer werden. Wann Vertragsstrafen unzulässig sind, welche Rechte Autofahrer haben und wie man sich vor unberechtigten Forderungen schützt.

Wie digitale Kennzeichenerfassung funktioniert - und wo Fehler passieren können

An vielen Supermarktparkplätzen und in Parkhäusern ersetzt inzwischen die digitale Kennzeichenerfassung das klassische Ticket oder die Parkscheibe. Dabei erfasst bei der Einfahrt eine Kamera das Kennzeichen und speichert die Uhrzeit. Je nach System fährt man anschließend innerhalb der erlaubten Parkdauer einfach wieder hinaus - oder gibt das Kennzeichen vor der Ausfahrt am Automaten ein, der die fällige Gebühr berechnet. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt jedoch: Problematisch wird es, wenn bei dieser Eingabe versehentlich ein falsches oder unvollständiges Kennzeichen angegeben wird. Oft erkennt das System den Fehler nicht, der Zahlvorgang läuft weiter - und später droht eine Vertragsstrafe.

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Vertragsgrundlage und Pflichten der Parkplatzbetreiber

Wer mit seinem Auto auf einen privaten Supermarktparkplatz oder in ein bewirtschaftetes Parkhaus fährt, schließt allein durch das Einfahren einen sogenannten konkludenten Nutzungsvertrag mit dem Betreiber. Das hat der Bundesgerichtshof am 18. Dezember 2019 (Az. XII ZR 13/19) bestätigt. Damit eine Vertragsstrafe wirksam gefordert werden kann, müssen die Regeln für die Nutzung - einschließlich einer möglichen Strafklausel - deutlich sichtbar und verständlich vor Ort ausgehängt sein, betont die Verbraucherzentrale. Zudem unterliegen solche Regelungen der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. und § 307 BGB, wonach sie weder überraschend noch unangemessen benachteiligend sein dürfen.

Wann Vertragsstrafen unzulässig oder unverhältnismäßig sind

Vertragsstrafen auf privaten Parkplätzen sind nicht per se unzulässig - ihre Höhe muss jedoch angemessen sein. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 18. Dezember 2019 (Az. XII ZR 13/19) klargestellt, dass ein erhöhtes Parkentgelt von mindestens 30 Euro zulässig sein kann. Wird jedoch ein deutlich höherer Betrag gefordert, muss er im Verhältnis zur Schwere des Verstoßes stehen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt, dass starre Pauschalen problematisch sind, wenn sie keinerlei Unterschied zwischen einer gravierenden und einer nur geringfügigen Überschreitung machen. Besonders kritisch sehen Verbraucherschützer Fälle, in denen bereits ein Teil der Parkgebühr gezahlt wurde, aber trotzdem eine hohe Strafe verhängt wird - etwa 55 Euro für eine Überschreitung von nur 13 Minuten. In solchen Situationen kann die Vertragsstrafe unverhältnismäßig und damit unwirksam sein.

Rechte der Autofahrer bei fehlerhafter Erfassung oder falscher Eingabe

Kommt es bei der digitalen Kennzeichenerfassung zu Fehlern - etwa durch eine versehentliche Falscheingabe - dürfen Autofahrer nicht automatisch die volle Verantwortung tragen. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Niedersachsen müssen Betreiber zumutbare Schutzmaßnahmen vorsehen, um solche Eingabefehler zu vermeiden, etwa durch klare Warnhinweise oder eine automatische Überprüfung der erfassten Daten. Zudem liegt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az. XII ZR 13/19) die Beweislast grundsätzlich beim Betreiber. Er muss im Rahmen der sogenannten sekundären Darlegungslast nachvollziehbar darlegen, dass ein Vertragsverstoß tatsächlich vorlag. Neben der Dokumentation des Parkvorgangs - etwa durch Fotos von Uhrzeit, Automatenanzeige und Beschilderung - empfiehlt die Verbraucherzentrale, bei unberechtigten Forderungen zeitnah schriftlich zu widersprechen, idealerweise per Einwurfeinschreiben. Bei unklaren oder strittigen Fällen kann es zudem sinnvoll sein, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Redaktion finanzen.net

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