Verbraucher aufgepasst

Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich im Dezember 2016

01.12.16 18:07 Uhr

Neuregelungen und Gesetze: Das ändert sich im Dezember 2016 | finanzen.net

Auch der letzte Monat das Jahres 2016 bringt abermals neue Gesetze und Regelungen mit sich. Das müssen Verbraucher nun wissen.

Steuervorteile für Elektroautokäufer

Für Käufer von Elektrofahrzeugen gibt es gute Nachrichten: Statt wie bislang für fünf Jahre sind E-Autobesitzer, deren Wagen erstmals neu zugelassen wird, nun für ganze zehn Jahre von der Steuer befreit. Wer als Arbeitgeber seinen Angestellten Elektroautos im Unternehmen zur Verfügung stellt, kann sich den Bau von Ladestationen bezuschussen lassen.

Erbschaftssteuer tritt in Kraft

Die Reform der Erbschaftssteuer tritt zum 1. Juni 2016 in Kraft, nachdem nun Bundestag und Bundesrat zugestimmt haben. Im Rahmen der Reform gibt es für Firmenerben keine Änderungen: Sie bleiben weiterhin von der Erbschaftssteuer verschont. Wirtschaftlicher Missbrauch soll durch die Anpassungen jedoch verhindert werden.

Elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Gefahr elektromagnetischer Felder am Arbeitsplatz weitgehend einzudämmen. Neben der Beurteilung einer möglichen Gefährdung sind Arbeitgeber nun auch verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Angestellten einzuleiten. Mit dieser Verordnung kommt Deutschland seiner europäischen Verpflichtung nach, die europäische Arbeitsschutz-Richtlinie 2013/35/EU zu elektromagnetischen Feldern national umzusetzen, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Einheitliche Nährwerttabelle in der EU

Ab 16. Dezember gibt es eine einheitliche Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln innerhalb der Europäischen Union. Diese Nährwerttabelle beinhaltet unter anderem die Angaben zum Energiegehalt von Lebensmitteln sowie zu den enthaltenen Nährstoffen, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß sowie Salz. Die Nährstoffgehalte sind pro 100 Gramm (g) oder 100 Milliliter (ml) anzugeben.

DAB-Sparpläne der Marke db x-trackers kosten nun Geld

Nach dem Zusammenschluss der DAB-Bank und der Consors-Bank müssen ehemalige DAB-Kunden nun Geld für für das Besparen börsengehandelter Indexfonds (ETF) der Marke db x-trackers zahlen. Nach der Verschmelzung fällt nun für jede Ausführung die bei der Consorsbank übliche Pauschalgebühr von 1,50 Prozent der Sparrate an.



Redaktion finanzen.net

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