Immobilienfonds

AWD-Kunden droht Verjährung

15.03.11 12:00 Uhr

34.000 Geschädigte sollen durch die von AWD-Beratern vermittelten Dreiländerfonds hohe Verluste erlitten haben. Die Beweislage ist schwierig und Ende 2011 droht die Verjährung.

von Markus Hinterberger, €uro am Sonntag

Anleger, die mit den Dreiländerfonds (DLF) Ende der 90er-Jahre Geld verloren haben, sollten sich mit möglichen Klagen beeilen. Die Verjährungsfrist, um gegen den Vermittler AWD vorzugehen, verstreicht Ende 2011. Dies erklärte Diana Römhild von der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte gegenüber €uro am Sonntag.

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Dem ARD-Magazin „Panorama“ sind die Daten von 34.000 AWD-Kunden zugespielt worden, die durch ihr Engagement in die DLF viel Geld verloren haben sollen. „Panorama“, Verbraucherschützer und Anwälte werfen dem AWD vor, riskante Geschlossene Immobilienfonds in den 90er-Jahren tausendfach als sichere Anlage verkauft zu haben. Darunter waren nicht nur die Dreiländerfonds, sondern auch die ebenfalls umstrittenen Falk-Fonds. Die Dreiländerfonds investierten in Objekte in Deutschland, der Schweiz und den USA. Laut Julius Reiter, dessen Kanzlei Baum Reiter und Collegen mehrere Hundert Anleger vertritt, waren bei diesen Fonds Verluste um 80 Prozent üblich.

Der AWD weist die Vorwürfe von sich und verweist auf jahrelange Ausschüttungen der DLF, die zwischen sieben und neun Prozent gelegen haben. Das Unternehmen sei als Vermittler nicht für die wirtschaftliche Entwicklung der Fonds verantwortlich.

Betroffene Anleger, die vor Gericht ziehen, brauchen Geduld: „Da die Beratungsgespräche häufig unter vier Augen stattgefunden haben, ist die Beweislage schwierig“, sagt Reiter. Meist geht es um die Frage, wann der Berater dem Kunden den Fondsprospekt, in dem die möglichen Verlustrisiken dargestellt sind, ausgehändigt hat. Nach Urteilen zur Prospekthaftung in anderen Fällen reicht es nicht, wenn der Anleger die Unterlagen erst am Tag der Zeichnung erhält.

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Viele Verfahren beschäftigen die Gerichte seit Jahren. „Die Prozessvertreter des AWD bauen einen enormen Druck auf die Kläger auf“, sagt Diana Römhild. Nicht selten führe das zu Vergleichen, bei denen die Anleger nur einen Bruchteil ihres Geldes zurückbekommen. „Viele wollen ihre Ruhe und geben entnervt auf.“

Noch gibt es kein rechtskräftiges Urteil gegen die Hannoveraner. „Das macht es für Geschädigte ohne Rechtschutzversicherung schwierig, das Kostenrisiko selbst zu tragen oder einen Prozessfinanzierer zu finden“, sagt Römhild.