Neues Urteil gefällt

Heizölbestellung: Widerruf erlaubt

23.08.15 16:00 Uhr

Heizölbestellung: Widerruf erlaubt | finanzen.net

Verbraucher können Bestellungen von Heiz­öl zumeist binnen 14 Tagen widerrufen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

von Redaktion €uro am Sonntag

Das geht aus einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" hervor. Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von Heizöl sei das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht ausgeschlossen, heißt es in dem Grundsatzurteil (Az. VIII ZR 249/14).

Wer­bung

Damit gelten bei der Bestellung von Heizöl dieselben Regeln, wie sie etwa für den Kauf von Kleidung oder Elektrogeräten per Telefon oder Internet gelten. Verbraucher könnten auf Grundlage dieses Urteils Heizölbestellungen 14 Tage lang widerrufen, solange die Ware noch nicht im Tank ist. Voraussetzung ist, dass sie per Fax, Telefon oder via Internet geordert haben.

Der BGH kippte damit eine Entscheidung des Landgerichts Bonn. Dieses hatte ein Widerrufsrecht verneint, weil es sich bei Heizöl um eine Ware handle, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliege. Der BGH betonte nun jedoch: "Der Erwerb von Heizöl durch den Verbraucher weist keinen spekulativen Kern auf."

Interessant wird ein solcher Widerruf für den Verbraucher, wenn nach der Bestellung die Preise weiter sinken. So sieht der Heizöl­handel laut "Spiegel" nun eine unfaire Verlagerung des Risikos typischer Preisschwankungen auf den Endverbraucherhandel - also mittelständische, regionale Anbieter. Die Branche wolle das Urteil deshalb nicht einfach hinnehmen. Eine Verfassungsbeschwerde könne laut Verband folgen.

Bildquellen: Sascha Preussner / Shutterstock.com, Krivosheev Vitaly / Shutterstock.com