Keine Rente mit 63 bei Rentenbezug mit Abschlägen

Wer im Ruhestand bereits eine Altersrente mit Abschlägen bezieht, kann einem aktuellen Urteil zufolge nicht in die vor gut einem Jahr eingeführte abschlagsfreie Rente mit 63 wechseln.
Nach bindender Bewilligung einer Rente sei der Wechsel in die Rente mit 63 ausgeschlossen, entschied das Sozialgericht Dortmund in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. (Az. S 61 R 108/15)
Im vorliegenden Fall hing es um eine Versicherte, die bereits seit Mai 2013 eine Altersrente für Frauen mit einem Abschlag von 5,7 Prozent für vorzeitige Inanspruchnahme bezieht. Die Deutsche Rentenversicherung hatte einen Wechsel der Frau in die im Juli 2014 eingeführte abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren abgelehnt - obwohl die Ruheständlerin die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllte. Die Klage der Frau gegen die Rentenversicherung wies das Sozialgericht nun als unbegründet ab.
DJG/smh Dow Jones Newswires
Weitere News
Bildquellen: 1eyeshut / Shutterstock.com, Birgit Reitz-Hofmann / Shutterstock.com