Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung - Definition

Teil der Buchhaltung, der die erfolgswirksamen und -unwirksamen Zahlungsvorgänge einer Unternehmung erfasst und die abrechnungstechnische Vorstufe für die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlusses ist. Synonym wird die Bezeichnung Geschäftsbuchhaltung verwendet. Die erfolgswirksamen Vorgänge werden in Form von Aufwand und Ertrag und nicht wie in der Betriebsbuchhaltung in Form von Kosten und Leistung abgebildet. Zur Finanzbuchführung bzw. -haltung ist jeder Kaufmann verpflichtet, der die Größenmerkmale in § 241a HGB überschreitet. Zusätzlich besteht bei bestimmten Größenmerkmalen nach § 141 AO für steuerliche Zwecke die Verpflichtung zur Finanzbuchführung (Buchführung).

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Schneck (Hrsg.), Lexikon der Betriebswirtschaft, 9. Auflage, München 2015

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