Recht zur Pfändung eines Teiles des Lohnes. Aus einem gerichtlichen Mahnverfahren kann ein Vollstreckungsbescheid vorliegen, der dem Gläubiger das Recht gibt, dem Arbeitgeber des Schuldners einen Pfändungsbeschluss über den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens zuzustellen. Der pfändbare Teil des Lohnes wird so lange für den Gläubiger einbehalten, bis die Schuld beglichen ist.
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