Freie Entfaltung

Kleidung, Tattoos, Piercings & Co. - Das Aussehen am Arbeitsplatz: Wann der Chef mitreden darf

03.02.26 07:14 Uhr

Kleidung, Tattoos, Piercings & Co. - Was Chefs bezüglich des Desscodes am Arbeitsplatz bestimmen dürfen | finanzen.net

Von der löchrigen Jeans bis zum auffälligen Tattoo - das persönliche Erscheinungsbild sorgt am Arbeitsplatz immer wieder für Konflikte. Doch längst nicht alles, was Arbeitgeber gerne vorschreiben möchten, ist auch rechtlich zulässig.

Die Grenzen beim Desscode am Arbeitsplatz verlaufen oft komplizierter als gedacht.

Grundsätzliche Rechtslage: Persönlichkeitsrecht versus Direktionsrecht

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Jeder Arbeitnehmer hat zunächst das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit - dazu gehören auch Kleidung, Frisur und Körperschmuck. Wie aus einem Bericht von "Ihre Vorsorge" hervorgeht, können Arbeitgeber jedoch aufgrund ihres Direktionsrechts Vorgaben machen, "aber nicht unbegrenzt". Entscheidend ist immer eine Abwägung im Einzelfall zwischen den Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten und den berechtigten Interessen des Unternehmens.

Bei Hygiene- und Sicherheitsgründen haben Arbeitgeber weitgehende Befugnisse: Von der OP-Kleidung im Krankenhaus bis zum Schutzhelm auf der Baustelle gibt es "wenig Interpretationsspielraum", wie Till Bender vom Deutschen Gewerkschaftsbund erklärt. Auch einheitliche Dienstkleidung ist erlaubt, etwa um Mitarbeitende für Kunden erkennbar zu machen oder die Corporate Identity zu wahren. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigte laut "Deutsche Handwerkszeitung" sogar die Kündigung eines Monteurs, der statt der vorgeschriebenen roten eine schwarze Arbeitshose trug.

Unterschiede je nach Tätigkeitsbereich und Kundenkontakt

Die Strenge der Kleiderregeln hängt stark vom jeweiligen Job ab. Wer Kundenkontakt hat, muss mit deutlich strikteren Vorgaben rechnen. "Wenn eine gewisse Außenwirkung erwünscht ist, kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass die Kleidung seriös und der Tätigkeit angemessen ist", erläutert Fachanwalt Volker Görzel. Jeans mit Löchern, auffällige Piercings oder bunte Haare können hier im Einzelfall untersagt werden, sofern dies begründet wird.

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Anders sieht die Lage bei Tätigkeiten ohne Kundenkontakt aus. Dort ist der rechtliche Spielraum für Kleiderregeln erheblich eingeschränkter. "Einem Sachbearbeiter im Großraumbüro wird man die kurze Hose im Sommer kaum verbieten können", so Görzel. Bei Tattoos und Piercings kommt es besonders auf den Kontext an: Während sie in manchen Berufen wie dem Bankwesen oder bei der Polizei problematisch sein können, sind sie in Handwerks- oder Kreativbranchen mittlerweile weit verbreitet und akzeptiert.

Wandel in der Rechtsprechung und gesellschaftliche Entwicklung

Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren deutlich liberaler entwickelt. Tätowierungen, ungewöhnliche Frisuren oder modische Eigenheiten werden heute toleranter bewertet als noch vor zehn oder zwanzig Jahren. Wie aus dem Bericht des "Wirtschaftswissens" hervorgeht, ist fast jeder fünfte Deutsche mittlerweile tätowiert - bei den 25- bis 34-Jährigen ist es sogar jeder Vierte.

Auch der Fachkräftemangel spielt eine Rolle: Viele Unternehmen zeigen sich offener, wenn das äußere Erscheinungsbild zwar unkonventionell, aber im Arbeitsalltag unproblematisch ist. Dennoch gilt: Eine Abmahnung oder sogar Kündigung ist möglich, wenn Beschäftigte gegen konkrete Vorgaben oder Sicherheits- und Hygieneregeln verstoßen. Bei Konflikten empfehlen die Arbeitsrechtsexperten, frühzeitig das Gespräch zu suchen und gegebenenfalls den Betriebsrat einzubeziehen, da dieser bei der Einführung von Kleiderordnungen ein Mitbestimmungsrecht hat.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

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