"Dividendenstripping"

Cum-Ex-Affäre: Banken sollen Maulwurf in Finanzministerium haben

23.11.16 21:12 Uhr

Cum-Ex-Affäre: Banken sollen Maulwurf in Finanzministerium haben | finanzen.net

Durch krumme Cum-Ex-Geschäfte gingen der Staatskasse mehr als zehn Milliarden Euro Steuergeld verloren. Jetzt kam heraus: Der Bundesverband Deutscher Banken hatte einen verdeckten Helfer im Finanzministerium, um die Finanzpolitik in seinem Sinne zu beeinflussen.

Dieser Fall wirft ein fragwürdiges Licht auf das Finanzministerium und auf die führenden deutschen Banken gleichermaßen: Über Jahre hinweg hat anscheinend ein "Maulwurf" der Kreditinstitute an Gesetzestexten mitgeschrieben - auch an jenem Gesetz, das sich mit Cum-Ex-Deals befasste. Das milliardenschwere Steuerschlupfloch konnte so über Jahre bestehen bleiben.

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Wie die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf ihr vorliegende interne E-Mails berichtete, steht der frühere Finanzrichter Arnold R. im Zentrum der Affäre. Dieser ließ sich 2008 nach vierjähriger Tätigkeit beim Finanzministerium beurlauben und nahm einen Beratervertrag beim Bundesverband Deutscher Banken an - mit einer jährlichen Vergütung in Höhe von 80.000 Euro. Auch nachdem er 2010 in den Ruhestand ging, sei der Gewährsmann der Geldhäuser weiterhin an der Formulierung von Gesetzen beteiligt gewesen und habe an Sitzungen teilgenommen.

Ein hoher Bankenvertreter habe dieses Vorgehen als "sinnvolle Investition" bezeichnet. R. habe schon in der Vergangenheit bewiesen, dass "durch sein positives Wirken" Entscheidungen "im Finanzministerium erheblich beschleunigt werden" könnten, zitiert "Bild" aus dem E-Mail-Verkehr.

Was ist eigentlich Cum-Ex?

Durch dubiose Cum-Ex-Geschäfte schleusten Banken und Anleger mit Aktien-Geschäften auf legale Weise mehr als zehn Milliarden Euro am Fiskus vorbei. Diese Art der Steuergestaltung ist seit 2012 verboten und hat zu Ermittlungen gegen mehrere Banken geführt.

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Im Rahmen dieser komplizierten, auch "Dividendenstripping" genannten Geschäfte, wurden Banken und Anlegern unter Nutzung von Leerverkäufen zuvor gar nicht gezahlte Steuern erstattet. Um dies zu erreichen wurden rund um den Dividendenstichtag eines Unternehmens Aktien mit (cum) und ohne (ex) Ausschüttungsanspruch rasch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Die Folge: Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer wurden mehrfach ausgestellt, obwohl die Steuer nur einmal gezahlt wurde.

Cum-Ex-Deals sind nicht zu verwechseln mit sogenannten Cum/Cum-Geschäften, bei denen ausländische Aktionäre kurz vor dem Ausschüttungstermin der Dividende ihre Anteilscheine an eine deutsche Bank verleihen, die dann quasi steuerfrei die Dividende kassiert.



Redaktion finanzen.net

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