EQS-Adhoc: elexxion AG: Versagungsvermerk Jahresabschluss 2023

08.10.25 17:12 Uhr

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EQS-Ad-hoc: elexxion AG / Schlagwort(e): Jahresbericht/Sonstiges
elexxion AG: Versagungsvermerk Jahresabschluss 2023

08.10.2025 / 17:12 CET/CEST
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elexxion AG: Versagungsvermerk Jahresabschluss 2023

 

Singen, 08. Oktober 2025 – Die elexxion AG veröffentlicht heute Ihren geprüften Jahresabschluss für das Jahr 2023, welcher einen Versagungsvermerk beinhalten wird.

Die Menold Bezler GmbH war beauftragt, den Jahresabschluss der elexxion AG, Singen Hohentwiel, – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – zu prüfen. Darüber hinaus waren sie beauftragt, den Lagebericht der elexxion AG, Singen Hohentwiel, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 zu prüfen.

Grundlage für die Erklärung der Nichtabgabe von Prüfungsurteilen

Die elexxion AG ist bilanziell überschuldet und befindet sich aufgrund der nachhaltigen Verlustsituation nach wie vor in einer angespannten Liquiditätssituation. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft haben den Jahresabschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die elexxion AG beruft sich hierbei auf die finanzielle Unterstützung durch den Hauptaktionär und hat den Wirtschaftsprüfern der prüfenden Gesellschaft eine entsprechende Zusage vorgelegt. Die finanzielle Zusage wird neben bereits bestehenden Rangrücktrittserklärungen für ausgereichte Darlehen mit einer Patronatserklärung vom 30. August 2024 und einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025, abgegeben durch den Hauptaktionär Shanghai Tian Ying Medical Instrument Co., Ltd., in Höhe von TEUR 2.000 – entweder in Form einer Kapitalerhöhung und/oder durch die Gewährung von Darlehen mit möglichst überschuldungsvermeidendem Rangrücktritt – abgesichert. Aufgrund von Verzögerungen bei der Abschlusserstellung konnte die Prüfung erst zum 13. August 2025 abgeschlossen werden. Nach IDW Grundsätzen müsste der Zeitraum der finanziellen Zusage mittels Patronatserklärung mindestens 12 Monate nach dem Datum des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers umfassen. Die elexxion AG war aber nicht in der Lage, den Wirtschaftsprüfern der prüfenden Gesellschaft eine aktualisierte, mindestens diesen Zeitraum abdeckende Patronatserklärung zur Verfügung zu stellen. Die Wirtschaftsprüfer der prüfenden Gesellschaft haben daher keine ausreichenden geeigneten Prüfungsnachweise dafür erlangen können, dass der Gesellschafter zu der erforderlichen finanziellen Unterstützung, bis mindestens zum 13. August 2026, in der Lage ist. Sie waren daher nicht in der Lage, Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu ziehen. Dieser Sachverhalt hat umfassend Bedeutung auch für die Beurteilbarkeit der im Lagebericht erfolgten Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft sowie der Darstellung der Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung.

Der Gesamte Versagungsvermerk wird mit dem Jahresabschluss 2023 veröffentlicht.

Kontakt:
elexxion AG
Marcel Schlapeta
Vice President
Tel. +49 (0) 7731-90733-0
E-Mail: schlapeta@elexxion.com
Otto-Hahn-Str. 7
78224 Singen



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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: elexxion AG
Otto-Hahn-Strasse 7
78224 Singen
Deutschland
Telefon: +49 (0)7731-90733 0
Fax: +49 (0)7732-90733-55
E-Mail: sh@crossalliance.de
Internet: www.elexxion.com
ISIN: DE000A0KFKH0, DE000A0KFKH0
WKN: A0KFKH, A0KFKH
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Basic Board), Hamburg, München, Stuttgart
EQS News ID: 2210154

 
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