Fielmann Group AG
Hamburg
ISIN DE0005772206
Einladung an alle Aktionäre
Übersicht mit Angaben gemäß § 125 Abs. 1 und Abs. 5 Aktiengesetz in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1, Tabelle 3 des Anhangs der
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212
A. |
Inhalt der Mitteilung
1. |
Eindeutige Kennung des Ereignisses: Ordentliche Hauptversammlung der Fielmann Group AG 2025; im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: FIE072025oHV
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2. |
Art der Mitteilung: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung; im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: NEWM
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B. |
Angaben zum Emittenten
1. |
ISIN: DE0005772206
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2. |
Name des Emittenten: Fielmann Group AG
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C. |
Angaben zur Hauptversammlung
1. |
Datum der Hauptversammlung: 10. Juli 2025; im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 20250710
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2. |
Uhrzeit der Hauptversammlung: 10:00 Uhr (MESZ); im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 08:00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit)
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3. |
Art der Hauptversammlung: Ordentliche Hauptversammlung mit physischer Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (Präsenzversammlung); im Format
gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: GMET
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4. |
Ort der Hauptversammlung: Barclays Arena, Sylvesterallee 10, 22525 Hamburg, Deutschland
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5. |
Aufzeichnungsdatum (Nachweisstichtag): 18. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ; im Format gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212: 20250618; 22:00 Uhr UTC
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6. |
Internetseite zur Hauptversammlung/URL: https://www.fielmann-group.com/hv2025
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Weitere Informationen zur Einberufung der Hauptversammlung (Blöcke D bis F der Tabelle 3 des Anhangs der Durchführungsverordnung
(EU) 2018/1212)) betreffend die Teilnahme an der Hauptversammlung (Block D), die Tagesordnung (Block E) sowie die Angabe der
Fristen für die Ausübung anderer Aktionärsrechte (Block F) sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fielmann-group.com/hv2025
zu finden.
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Donnerstag, den 10. Juli 2025, um 10:00 Uhr MESZ in der Barclays Arena, Sylvesterallee 10, 22525 Hamburg, stattfinden wird.
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Fielmann Group AG, des gebilligten Konzernabschlusses des Fielmann-Konzerns,
des zusammengefassten Lageberichts für die Fielmann Group AG und den Fielmann-Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2024 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 17. April 2025 gebilligt.
Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt
ist daher gesetzlich nicht erforderlich und somit nicht vorgesehen.
Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
sind über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fielmann-group.com/hv2025 zugänglich. Sie werden der Hauptversammlung
auch zugänglich gemacht und erläutert.
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Der Bilanzgewinn der Fielmann Group AG des Geschäftsjahres 2024 in Höhe von 96.600.000 € wird wie folgt verwendet:
Verteilung an die Aktionäre (= Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,15 € je dividendenberechtigter Stückaktie)
|
=
|
96.553.029,40 €
|
Gewinnvortrag auf neue Rechnung |
= |
46.970,60 € |
Bilanzgewinn |
= |
96.600.000,00 € |
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung gehaltenen
eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 1,15 € je dividendenberechtigter
Stückaktie ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden.
Der Anspruch auf die Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag,
das heißt am 15. Juli 2025, fällig.
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für diesen
Zeitraum zu erteilen.
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für
diesen Zeitraum zu erteilen.
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für die Fielmann Group AG und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2025
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für die Fielmann Group AG und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2025 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
genannten Art auferlegt wurde.
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6. |
Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für die Fielmann Group AG und den Fielmann-Konzern für das Geschäftsjahr 2025
Die Bestellung zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung erfolgt vorsorglich vor dem Hintergrund der
Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung
von Unternehmen, die in nationales Recht umzusetzen ist. Da zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Einberufung zum Bundesanzeiger
ein deutsches Umsetzungsgesetz für die Corporate Sustainability Reporting Directive weiter ausstand, wird die Wahl eines Prüfers
für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorsorglich für den Fall vorgeschlagen, dass eine solche Wahl durch die Hauptversammlung
erforderlich wird.
Der Aufsichtsrat schlägt daher auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Frankfurt am Main, zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts der Fielmann Group AG und des Fielmann-Konzerns für das Geschäftsjahr
2025 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch
Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung
genannten Art auferlegt wurde.
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7. |
Wahlen zum Aufsichtsrat
Mit Beendigung der Hauptversammlung am 10. Juli 2025 endet die Amtszeit sämtlicher Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat,
sodass eine Neuwahl erforderlich ist.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 Var. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
MitbestG und § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechzehn Mitgliedern zusammen, von denen acht Mitglieder von den Aktionären (Anteilseignervertreter)
nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) und acht weitere Mitglieder von den Arbeitnehmern (Arbeitnehmervertreter)
nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG) gewählt werden.
Zudem muss sich der Aufsichtsrat gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG zu jeweils mindestens 30 Prozent aus Frauen und aus Männern
zusammensetzen (Mindestanteilsgebot). Die Seite der Anteilseignervertreter und die Seite der Arbeitnehmervertreter haben für
diese Wahl jeweils aufgrund eines mit Mehrheit gefassten Beschlusses gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung
des Mindestanteils widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher sowohl auf der Seite der Anteilseigner als auch auf der Seite
der Arbeitnehmer jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot zu
erfüllen. Der nachfolgende Beschlussvorschlag erfüllt das Mindestanteilsgebot des § 96 Abs. 2 Satz 1 AktG.
Die Korva SE mit Sitz in Berlin, die insgesamt rund 51,19 Prozent der Stimmrechte an der Fielmann Group AG hält, hat dem Aufsichtsrat
der Fielmann Group AG gemäß § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 letzter Halbsatz AktG vorgeschlagen, Herrn Georg Alexander Zeiss in
den Aufsichtsrat zu wählen. Der Aufsichtsrat schließt sich diesem Vorschlag auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses
an.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Nominierungsausschusses vor, folgende Personen mit Wirkung ab der Beendigung
der Hauptversammlung am 10. Juli 2025 als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen:
1. |
Herrn Professor Dr. Mark K. Binz, Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Binz & Partner mit Sitz in Stuttgart, wohnhaft in
Stuttgart.
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2. |
Herrn Christian W. E. Haub, Geschäftsführender Gesellschafter der Tengelmann Twenty-One KG mit Sitz in München, wohnhaft in
München.
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3. |
Frau Lara Kufferath, Vorstandsvorsitzende der GKD - Gebr. Kufferath AG mit Sitz in Düren, wohnhaft in Köln.
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4. |
Frau Carolina Müller-Möhl, Verwaltungsratspräsidentin der Müller-Möhl Group mit Sitz in Zürich, wohnhaft in Zürich.
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5. |
Frau Marie-Christine Ostermann, Geschäftsführende Gesellschafterin der Rullko Großeinkauf GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamm,
wohnhaft in Hamm.
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6. |
Herrn Pier Paolo Righi, CEO & President der Karl Lagerfeld International B.V. mit Sitz in Amsterdam, wohnhaft in Amsterdam.
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7. |
Frau Sarna Marie Elisabeth Röser, Mitglied der Geschäftsleitung der FAIR VC GmbH mit Sitz in Mundelsheim, wohnhaft in Mundelsheim.
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8. |
Herrn Dipl.-Kfm. Georg Alexander Zeiss, Geschäftsführer der INTEROPTIK-Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Hamburg und Vorstandsmitglied
der KORVA SE mit Sitz in Berlin, wohnhaft in Ahrensburg.
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Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr
nach dem Beginn der Amtszeit beschließt.
Der vorgenannte Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele.
Jedenfalls Herr Professor Dr. Binz und Herr Zeiss verfügen über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung und der Abschlussprüfung
gemäß § 100 Abs. 5 AktG und Empfehlung D.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex („DCGK“).
Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten, einschließlich der Angaben gemäß § 125 Absatz 1
Satz 5 des Aktiengesetzes, sind im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt II. abgedruckt. Die Lebensläufe der vorgeschlagenen
Kandidaten können außerdem über die Internetadresse https://www.fielmann-group.com/hv2025 eingesehen werden.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats besteht keine persönliche oder geschäftliche Beziehung der vorgeschlagenen Kandidaten
zu 1.) bis 7.) zur Gesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär, die objektiv urteilende Aktionäre für eine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würden (Empfehlung
C.13 DCGK). Die vorgeschlagenen Kandidaten zu 1.) bis 7.) sind im Falle ihrer Wahl nach Einschätzung des Aufsichtsrats jeweils
unabhängig im Sinne des DCGK.
Im Hinblick auf Herrn Zeiss wird darauf hingewiesen, dass dieser als Organ von Gesellschaften, die von der Familie Fielmann
kontrolliert werden, tätig ist. Herr Zeiss wäre im Falle seiner Wahl nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht unabhängig
im Sinne des DCGK.
Der Aufsichtsrat hat sich versichert, dass den vorgeschlagenen Kandidaten für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Aufsichtsratsmitglieder
der Gesellschaft genügend Zeit zur Verfügung steht.
Herr Professor Dr. Binz soll für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen
werden und hat sich bereit erklärt, für dieses Amt zu kandidieren.
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8. |
Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024
Gemäß § 162 AktG ist von Vorstand und Aufsichtsrat ein Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a
Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten
Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht
beigefügt.
Der Vergütungsbericht mit dem Vermerk des Abschlussprüfers ist über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fielmann-group.com/hv2025
zugänglich.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr
2024 zu billigen.
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9. |
Beschlussfassung über die Billigung der Anpassung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des vom Aufsichtsrat
vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei jeder wesentlichen Änderung, mindestens jedoch alle vier Jahre.
Zuletzt hat die Hauptversammlung vom 11. Juli 2024 das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands gebilligt. Der Aufsichtsrat
hat, gestützt auf die Empfehlung seines Personalausschusses, am 17. April 2025 beschlossen, das Vergütungssystem für die Mitglieder
des Vorstands unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben mit Wirkung zum 1. Januar 2026 anzupassen. Das angepasste Vergütungssystem
für die Mitglieder des Vorstands ist über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fielmann-group.com/hv2025 zugänglich.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem aktuellen Vergütungssystem werden darin einleitend erläutert.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung seines Personalausschusses, vor, das vom Aufsichtsrat am 17. April 2025
mit Wirkung zum 1. Januar 2026 beschlossene geänderte Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands zu billigen.
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10. |
Beschlussfassung über die Neugestaltung der Vergütung und das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats
Gemäß § 11 der Satzung der Gesellschaft wird die Höhe der jährlichen Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder von der Hauptversammlung
festgesetzt. Die letzte Festsetzung erfolgte in der Hauptversammlung am 9. Juli 2015. Zudem hat die Hauptversammlung einer
börsennotierten Gesellschaft gemäß § 113 Abs. 3 AktG mindestens alle vier Jahre über die Vergütung und das Vergütungssystem
für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen. Zuletzt wurde das Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats
in der Hauptversammlung am 8. Juli 2021 bestätigt. Der Aufsichtsrat hat eine eingehende Überprüfung der Vergütung vorgenommen.
Als Ergebnis seiner Überprüfung hat der Aufsichtsrat am 17. April 2025 beschlossen, der Hauptversammlung eine Neugestaltung
des Systems der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und eine entsprechende Anpassung der Vergütung vorzuschlagen. Das neue
Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fielmann-group.com/hv2025
zugänglich.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das neue Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats zu beschließen und
die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder auf der Grundlage des Vergütungssystems bis zu einer abweichenden Beschlussfassung
der Hauptversammlung wie folgt zu bewilligen:
a) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit neben der Erstattung ihrer Auslagen eine jährliche Basisvergütung
in Höhe von 80.000,00 €. Der stellvertretende Vorsitzende erhält das 1,5fache, der Vorsitzende das 3-fache dieser Vergütung.
|
b) |
Die Mitglieder eines Ausschusses erhalten zusätzlich zu ihrer Basisvergütung folgende Vergütungen:
• |
Prüfungsausschuss: 30.000,00 €
|
• |
Personalausschuss: 20.000,00 €
|
• |
Nominierungsausschuss: 15.000,00 €
|
• |
Vermittlungsausschuss: 5.000,00 €
|
• |
Sonstige Ausschüsse: 10.000,00 €,
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wobei der Vorsitzende jeweils das 2-fache erhält.
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c) |
Eine etwaig anfallende Umsatzsteuer wird gesondert vergütet.
|
d) |
Ferner werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in eine von der Fielmann Group AG unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
(D&O-Versicherung) für Organmitglieder einbezogen.
|
Die nach diesem Tagesordnungspunkt 10 gemäß Buchstaben a) bis d) zu beschließenden Regelungen gelten mit Wirkung ab dem 1.
Januar 2026.
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II. |
Angaben zu Tagesordnungspunkt 7 (Wahlen zum Aufsichtsrat)
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1. Professor Dr. Mark K. Binz
Derzeitige Funktion im Aufsichtsrat: |
Vorsitzender des Aufsichtsrats |
Mitglied im Aufsichtsrat seit: |
1994 |
Geburtsdatum und -ort: |
10. Juli 1949, Wiesbaden |
Nationalität: |
Deutsch |
Wohnort: |
Stuttgart |
Ausgeübter Beruf und Werdegang: |
Seit 1987 |
Seniorpartner, Kanzlei Binz & Partner, Stuttgart |
|
Seit 1977 |
Rechtsanwalt in Stuttgart |
Ausbildung: |
1975 |
Promotion zum Dr. iur. utr. (Köln) |
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1968-1977 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften in Berlin, Hamburg, Köln und Genf |
Weitere Angaben: |
Keine Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen |
2. Christian W.E. Haub
Derzeitige Funktion im Aufsichtsrat: |
- |
Mitglied im Aufsichtsrat seit: |
- |
Geburtsdatum und -ort: |
22. Juli 1964, Tacoma, USA |
Nationalität: |
Deutsch / US-amerikanisch |
Wohnort: |
München |
Ausgeübter Beruf und Werdegang: |
Seit 2018 |
CEO, Tengelmann-Gruppe, München |
|
Seit 2010 |
Chairman & President, Emil Capital Partners LLC, Greenwhich, USA |
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2000-2018 |
Co-CEO, Tengelmann-Gruppe, München |
|
1991-2010 |
Chairman, President & CEO, The Great Atlantic & Pacific Tea Co., Inc., Montvale, USA |
Ausbildung: |
Diplom in Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, WU Wien |
Weitere Angaben: |
Keine Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen |
|
Sonstige Mitgliedschaften: |
|
Seit 2024 |
Landesvorstand Bayern, Die Familienunternehmer, München |
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Seit 2020 |
Mitglied im Beirat, Commerzbank AG, Frankfurt a.M. |
|
Seit 2011 |
Mitglied im Kuratorium, Boston College, Boston, USA |
3. Lara Kufferath
Derzeitige Funktion im Aufsichtsrat: |
- |
Mitglied im Aufsichtsrat seit: |
- |
Geburtsdatum und -ort: |
13. September 1989, Düren |
Nationalität: |
Deutsch |
Wohnort: |
Köln |
Ausgeübter Beruf und Werdegang: |
Seit 2024 |
Vorstandsvorsitzende, GKD - Gebr. Kufferath AG, Düren |
|
2021-2024 |
Chief Digital & Transformation Officer, GKD - Gebr. Kufferath AG, Düren |
|
2019-2021 |
Head of Corporate Development, GKD - Gebr. Kufferath AG, Düren |
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2015-2018 |
Manager Operational Excellence, Helbling Business Advisors, Zürich, Schweiz |
Ausbildung: |
Master of Science in Management and Strategy, EBS-Universität für Wirtschaft und Recht, Oestrich-Winkel |
|
Bachelor of Science in General Management & Business Language, EBS-Universität für Wirtschaft und Recht, Oestrich-Winkel |
Weitere Angaben: |
Keine Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen |
|
Sonstige Mitgliedschaften: |
|
Seit 2024 |
Mitglied des Vorstands, Metall NRW e.V., Düsseldorf |
|
Seit 2024 |
Vorsitzende, Arbeitgeberverband Metall- u. Elektroindustrie, Düren |
|
Seit 2024 |
Mitglied des Beirats, Hauck Aufhäuser Lampe, Frankfurt a.M. |
4. Carolina Müller-Möhl
Derzeitige Funktion im Aufsichtsrat: |
Ordentliches Mitglied |
Mitglied im Aufsichtsrat seit: |
2015 |
Geburtsdatum und -ort: |
29. November 1968, Zürich |
Nationalität: |
Schweizerisch |
Wohnort: |
Ebmatingen, Schweiz |
Ausgeübter Beruf und Werdegang: |
Seit 2001 |
Gebrüder Müller-Immobilien AG, Verwaltungsratspräsidentin |
|
Seit 2000 |
Gründerin & Präsidentin, Müller-Möhl Group |
Ausbildung: |
Abschluss als Politologin (Master), Freie Universität Berlin |
|
Studium der Politik, Geschichte und Recht, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, London School of Economics (LSE), Otto-Suhr-Institut
der Freien Universität Berlin
|
Weitere Angaben: |
Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen: |
|
Seit 2001 |
Gebrüder Müller-Immobilien AG, Verwaltungsratspräsidentin |
|
Seit 2000 |
Müller-Möhl Group, Verwaltungsratspräsidentin |
|
Sonstige Mitgliedschaften: |
|
Seit 2022 |
Mitglied des Beirats, Generation CEO |
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Seit 2018 |
Mitglied Leadership Circle, Harvard Kennedy School Women’s Leadership Board |
|
Seit 2016 |
Mitglied des Beirats, Zürcher Hochschule der Künste |
|
Seit 2014 |
Mitglied des Beirats, Universität St. Gallen |
|
Seit 2013 |
Mitglied der Kommission Bildung und Forschung, economiesuisse |
|
Seit 2011 |
Mitglied des Stiftungsrats, Avenir Suisse |
|
Seit 2011 |
Mitglied des Beirats, Department of Economics, Universität Zürich |
5. Marie-Christine Ostermann
Derzeitige Funktion im Aufsichtsrat: |
Ordentliches Mitglied |
Mitglied im Aufsichtsrat seit: |
2010 |
Geburtsdatum und -ort: |
07. Januar 1978, Hamm |
Nationalität: |
Deutsch |
Wohnort: |
Hamm/Westfalen |
Ausgeübter Beruf und Werdegang: |
Seit 2006 |
Geschäftsführende Gesellschafterin, Rullko Großeinkauf GmbH & Co. KG, Hamm |
|
2004-2005 |
Bereichsleiterin Filialorganisation, Aldi Süd, München |
Ausbildung: |
1999-2004 |
Studium der Betriebswirtschaftslehre, Schwerpunkt Finanzierung, Rechnungslegung & Controlling, Universität St. Gallen |
|
1997-1999 |
Ausbildung zur Bankkauffrau, Commerzbank, Dortmund |
Weitere Angaben: |
Keine Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen |
|
Sonstige Mitgliedschaften: |
|
Seit 2023 |
Präsidentin, DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. |
|
Seit 2021 |
Mitglied des Kuratoriums, Bundesverband Deutsche Startups e.V. |
|
Seit 2021 |
Mitglied des Beirats, REPUBLIK21 e.V. Denkfabrik für neue bürgerliche Politik |
|
Seit 2015 |
Gesellschafterin & stellv. Vorsitzende, STARTUP TEENS |
6. Pier Paolo Righi
Derzeitige Funktion im Aufsichtsrat: |
Ordentliches Mitglied |
Mitglied im Aufsichtsrat seit: |
2008 |
Geburtsdatum und -ort: |
04. März 1967, Bad Urach |
Nationalität: |
Deutsch |
Wohnort: |
München |
Ausgeübter Beruf und Werdegang: |
Seit 2010 |
CEO & President, Karl Lagerfeld International B.V. |
|
2009-2010 |
General Manager, Tommy Hilfiger Italy srl. |
|
2005-2009 |
General Manager CEMEA, Nike |
|
2002-2005 |
Vorsitzender der Geschäftsleitung, Nike Deutschland GmbH |
|
2000-2001 |
Marketingdirektor & Mitglied der Geschäftsleitung, Nike Deutschland GmbH |
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1994-2000 |
Vorsitzender der Geschäftsleitung & Mitglied des Group Executive Leadership Teams, Pentland Deutschland GmbH |
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1994-2000 |
Vorsitzender der Geschäftsleitung, Reusch International GmbH |
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1992-1994 |
Mitglied Geschäftsleitung, Reusch International GmbH |
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1990-1992 |
Sales Manager, Reusch International GmbH |
Ausbildung: |
Studium der Betriebswirtschaftslehre, Berufsakademie Stuttgart |
Weitere Angaben: |
Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen: |
|
Seit 2021 |
Mitglied des Beirats, Tengelmann 21 KG |
7. Sarna Marie Elisabeth Röser
Derzeitige Funktion im Aufsichtsrat: |
Ordentliches Mitglied |
Mitglied im Aufsichtsrat seit: |
2020 |
Geburtsdatum und -ort: |
04. Juli 1987, Bietigheim-Bissingen |
Nationalität: |
Deutsch |
Wohnort: |
Ludwigsburg (Baden-Württemberg) |
Ausgeübter Beruf und Werdegang: |
Seit 2020 |
Gesellschafterin und Mitglied der Geschäftsleitung, FAIR VC GmbH (Familien-Beteiligungsgesellschaft) |
|
Seit 2017 |
Prokuristin, Röser FAM GmbH & Co. KG (zum Familienverbund gehörendes Unternehmen) |
Ausbildung: |
2013 |
Aufbaustudium im Bereich Corporate Social Responsibility, Hochschule Luzern |
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2006-2009 |
Studium der Int. Betriebswirtschaftslehre, Stuttgart und University of Northumbria at Newcastle, UK |
Weitere Angaben: |
Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen |
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Mitglied des Aufsichtsrats, flatexDEGIRO AG / flatexDEGIRO Bank AG (vorbehaltlich der Wahl am 2. Juni 2025) |
|
Sonstige Mitgliedschaften: |
|
Seit 2024 |
Initiatorin, Unternehmer in Bewegung (UiB) e.V. |
|
Seit 2024 |
Mitglied des Kuratoriums, Stiftung Lesen |
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Seit 2023 |
Mitglied des Beirats, SINNGEBER gGmbH - A Merckle Family Office |
|
Seit 2023 |
Mitglied des Beirats, DIE JUNGEN UNTERNEHMER |
|
Seit 2022 |
Mitglied des Kuratoriums, Konrad Adenauer Stiftung |
|
Seit 2021 |
Mitglied des Beirats, Coding School 42 Heilbronn der Dieter Schwarz Stiftung |
|
Seit 2020 |
Mitglied des Beirats, Deutsche Bank AG |
|
Seit 2020 |
Stellvertretende Vorsitzende, Ludwig-Erhard-Stiftung |
|
Seit 2012 |
Mitglied, DIE JUNGEN UNTERNEHMER von DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V. |
8. Georg Alexander Zeiss
Derzeitige Funktion im Aufsichtsrat: |
Ordentliches Mitglied |
Mitglied im Aufsichtsrat seit: |
2024 |
Geburtsdatum und -ort: |
25. Dezember 1961, Bad Kreuznach |
Nationalität: |
Deutsch |
Wohnort: |
Ahrensburg |
Ausgeübter Beruf und Werdegang: |
Seit 2023 |
Vorstand, KORVA SE, Berlin |
|
Seit 2023 |
Geschäftsführer, INTEROPTIK-Verwaltungs-GmbH |
|
Seit 2023 |
Geschäftsführer, Fielmann Family Office GmbH |
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2004-2023 |
Vorstand Finanzen, Fielmann Group AG |
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1993-2003 |
Kfm. Geschäftsführer, WAGO Kontakttechnik GmbH |
|
1987-1993 |
Berater, zuletzt Niederlassungsleiter, KPMG Unternehmensberatung GmbH |
Ausbildung: |
Diplom-Kaufmann, Universität Münster |
Weitere Angaben: |
Keine Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen |
|
Sonstige Mitgliedschaften: |
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Seit 2023 |
Vorstand, Günther Fielmann Stiftung Schierensee |
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Seit 2024 |
Vorstand, Fielmann Förderstiftung |
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Seit 2024 |
Aufsichtsrat, Familienstiftung Günther Fielmann |
III. |
Weitere Angaben zur Einberufung
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1. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2025
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2025 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 84.000.000,00 € und ist eingeteilt
in 84.000.000 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und der
Stimmrechte beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 84.000.000. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 40.844 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu.
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2. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung 2025 und die Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und
dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung 2025 und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der
Gesellschaft rechtzeitig unter der nachfolgend genannten Adresse einen durch den Letztintermediär (das ist i.d.R. das depotführende
Kreditinstitut) in Textform (§ 126b BGB) in Deutsch oder Englisch erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes gemäß
§ 67c Abs. 3 AktG übermitteln und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung anmelden:
Fielmann Group AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: +49 89 889690633 E-Mail-Adresse: anmeldung@linkmarketservices.eu
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Geschäftsschluss des 18. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, beziehen (sog. Nachweisstichtag).
Der Nachweis des Anteilsbesitzes und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 3. Juli 2025, 24:00
Uhr MESZ, zugehen.
Nach Anmeldung und Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten
für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten für die Hauptversammlung sicherzustellen,
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft
Sorge zu tragen. Der Besitz einer Eintrittskarte ist anders als die ordnungsgemäße Anmeldung und die Nachweiserbringung jedoch
keine Teilnahmevoraussetzung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre
für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes
nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs
zum Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden,
sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Der Nachweisstichtag ist auch kein für die Dividendenberechtigung relevantes Datum.
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3. |
Ausübung der Aktionärsrechte durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht und weitere Rechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch einen
Intermediär, eine Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
oder einen sonstigen Dritten, ausüben lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes
nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach
der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes zugeschickt wird;
das Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fielmann-group.com/hv2025 zum Download zur
Verfügung.
Vollmachten können durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erteilt werden. Die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen grundsätzlich der Textform gemäß § 126b BGB. Für
die Bevollmächtigung von Intermediären (z.B. Kreditinstitute) sowie diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Aktionärsvereinigungen,
Stimmrechtsberatern und Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts erbieten, gelten
die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG. Nach letzterer Vorschrift muss die Vollmacht in diesen Fällen einem
bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von diesem nachprüfbar festgehalten werden; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig
sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Die betreffenden Bevollmächtigten setzen jedoch
unter Umständen besondere Regelungen für ihre eigene Bevollmächtigung fest; die Aktionäre werden daher gebeten, sich gegebenenfalls
mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig über die jeweilige Form und das Verfahren der Bevollmächtigung abstimmen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht an der Einlasskontrolle
vorweist.
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft kann auch bereits im Vorfeld der Hauptversammlung durch vorherige
Übermittlung des Nachweises an folgende Postanschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse erfolgen:
Fielmann Group AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: +49 89 889690655 E-Mail-Adresse: fielmann@linkmarketservices.eu
In diesem Fall muss die Übermittlung aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 8. Juli 2025, 24:00 Uhr MESZ, (Eingangsdatum
bei der Gesellschaft) erfolgen.
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft
erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf
einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen jeweils unmittelbar gegenüber der Gesellschaft
erklärt werden.
Darüber hinaus können Vollmachten durch die form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionäre,
Aktionärsvertreter bzw. deren Bevollmächtigte auch noch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen erteilt,
geändert oder widerrufen werden.
Zur Erleichterung der Ausübung des Stimmrechts bieten wir unseren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Mitarbeiter der Gesellschaft bereits vor der Hauptversammlung als Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Aktionäre, die
von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung
anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes führen. Die Erteilung der Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB.
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden sollen, muss der Aktionär Weisungen für die
Ausübung des Stimmrechts erteilen; ohne diese Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Beschlussgegenständen
der Stimme; dies gilt immer auch für unvorhergesehene Beschlussgegenstände. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung
durchgeführt werden, ohne dass dies im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilt wurde, so gilt eine Weisung zu diesem Tagesordnungspunkt,
soweit sie nicht geändert oder widerrufen wird, insgesamt auch als entsprechende Weisung für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
Die Stimmrechtsvertreter nehmen keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen und nehmen - mit Ausnahme der Ausübung des Stimmrechts - auch keine sonstigen
Aktionärsrechte wahr. Eine Stimmabgabe und die Erteilung von Vollmacht und Weisung ist nur in Bezug auf solche Anträge und
Wahlvorschläge möglich, zu denen es mit dieser Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat
nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären nach §§ 122 Abs. 2, 126, 127 AktG gibt.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sowie Hinweise zur
Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter findet sich ebenfalls auf der
Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung und Übersendung des Nachweises
des Anteilsbesitzes zugeschickt wird; das Formular steht auch unter https://www.fielmann-group.com/hv2025 zum Download zur
Verfügung.
Die Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, welche vor der Hauptversammlung erteilt werden,
sind an folgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Anschrift zu übermitteln:
Fielmann Group AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München Telefax: +49 89 889690655 E-Mail-Adresse: fielmann@linkmarketservices.eu
Die entsprechende Übermittlung muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 8. Juli 2025, 24:00 Uhr MESZ, (Eingangsdatum
bei der Gesellschaft) erfolgen.
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, Aktionärsvertretern
bzw. deren Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in der Hauptversammlung bis zum Beginn
der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen, erteilte Weisungen zu ändern oder
erteilte Vollmachten zu widerrufen.
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4. |
Ergänzungsanträge auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 € - letzteres
entspricht 500.000 Stückaktien - erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.
Die Antragssteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der
Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Die Regelung des § 121 Abs.
7 AktG findet entsprechende Anwendung. Nach § 70 AktG bestehen bezüglich der Aktienbesitzzeit bestimmte Anrechnungsmöglichkeiten,
auf die ausdrücklich hingewiesen wird.
Das Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung ist schriftlich (§ 126 BGB) oder in elektronischer Form, d.h. unter Verwendung
einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB), an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft
nebst Begründung oder Beschlussvorlage sowie dem Nachweis über die Aktienbesitzzeit spätestens bis zum Ablauf des 9. Juni
2025, 24:00 Uhr MESZ, unter nachfolgender Postanschrift
Fielmann Group AG Vorstand Weidestraße 118 a 22083 Hamburg
oder, bei Verwendung elektronischer Form, unter Hinzufügung des Namens des oder der verlangenden Aktionäre mit qualifizierter
elektronischer Signatur unter der E-Mail-Adresse HV2025@fielmann.com zugehen.
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5. |
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten
Punkten der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern
gemäß §§ 127 Satz 1, 126 Abs. 1 AktG übersenden.
Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die nachstehende Adresse zu richten:
Fielmann Group AG c/o Link Market Services GmbH Landshuter Allee 10 80637 München oder Telefax: +49 89 889690655 oder E-Mail-Adresse: fielmann@linkmarketservices.eu
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Bis spätestens Mittwoch, 25. Juni 2025, 24:00 Uhr MESZ, bei vorstehender Adresse mit Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene
Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge von Aktionären werden, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen
genügen, einschließlich des Namens des Aktionärs unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fielmann-group.com/hv2025
zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
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6. |
Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten
der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft
zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Der Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern.
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7. |
Zeitangaben
Sämtliche Zeitangaben in dieser Einberufung beziehen sich auf die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies entspricht mit
Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
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8. |
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben und Erläuterungen, einschließlich der weitergehenden
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG, sowie einer Übersicht mit
den Angaben gemäß § 125 AktG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1, Anhang Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212,
ist auch über die Internetseite der Gesellschaft unter https://www.fielmann-group.com/hv2025 zugänglich. Hier finden sich
auch die weiteren Informationen gemäß § 124a AktG.
Auf der Internetseite der Gesellschaft werden nach der Hauptversammlung auch die Ergebnisse der Abstimmungen über die Tagesordnungspunkte
veröffentlicht.
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9. |
Information zum Datenschutz für Aktionäre
Die Fielmann Group AG verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien
und Nummer der Eintritts- und Stimmkarten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes (AktG), um
den Aktionären und ihren Bevollmächtigten die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die
Verarbeitung ist die Fielmann Group AG die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist das AktG in Verbindung
mit Art. 6 (1) Buchst. c) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Dienstleister der Fielmann Group AG, welche zum Zwecke der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten
von der Fielmann Group AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich
sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Fielmann Group AG.
Grundsätzlich werden die personenbezogenen Daten gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für den oben genannten Zweck nicht
mehr erforderlich sind und gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten nicht zu einer weiteren Speicherung verpflichten.
Es besteht ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Kapitel III DSGVO. Diese Rechte können gegenüber der
Fielmann Group AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse datenschutz@fielmann.com oder über die folgenden Kontaktdaten geltend
gemacht werden:
Fielmann Group AG Weidestraße 118 a 22083 Hamburg
Zudem besteht ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO.
Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten lauten:
Fielmann Group AG Datenschutzbeauftragter Weidestraße 118 a 22083 Hamburg E-Mail: datenschutz@fielmann.com
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Hamburg, im Mai 2025
Fielmann Group AG
Der Vorstand
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