EQS-PVR: BayWa AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

05.08.25 18:57 Uhr

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EQS Stimmrechtsmitteilung: BayWa AG
BayWa AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

05.08.2025 / 18:57 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG

Meldepflichtiger
Firma:                              RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen
Anschrift:                         Raiffeisenstraße 1, 2100 Korneuburg, Österreich
Firmenbuchnummer:       Landesgericht Korneuburg, Österreich, FN 43371 g

zugleich für die Raiffeisen Agrar Invest AG, Korneuburg, Österreich

Emittent:
Firma:                              BayWa Aktiengesellschaft
Anschrift:                         Arabellastraße 4, 81925 München

Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen hat der BayWa Aktiengesellschaft am 05.08.2025 folgendes mitgeteilt:
 
Am 12. Juli 2025 wurde Ihnen im Rahmen einer Konzernmitteilung von uns, der RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen mit dem Sitz in Korneuburg, Österreich, („RWA eGen“) gemäß §§ 33 Abs. 1, 37 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der uns zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa Aktiengesellschaft („BayWa“) zum 9. Juli 2025 die Schwelle von 30 % überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil der RWA eGen nunmehr 37,88 % (30.661.055 Stimmrechte) beträgt.
Diese Stimmrechte werden von der Raiffeisen Agrar Invest AG mit dem Sitz in Korneuburg, Österreich, Geschäftsanschrift Raiffeisenstraße 1, 2100 Korneuburg, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Korneuburg, Österreich, unter Firmenbuchnummer FN 315263 y („RAI“), einem Tochterunternehmen der RWA eGen, direkt gehalten und der RWA eGen gemäß § 34 WpHG zugerechnet.
Die vorliegende Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG erfolgt daher in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 1 WpHG auch in Erfüllung der Mitteilungspflicht unseres Tochterunternehmens RAI.
Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 43 Abs. 1 WpHG Folgendes mit:
  1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele
  1. Der Erwerb der Stimmrechte an der BayWa dient der Umsetzung strategischer Ziele.
  2. Die RAI und die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs AG haben sich verpflichtet, im Rahmen der in zwei Tranchen erfolgenden Barkapitalerhöhung, die durch den vom Amtsgericht München (Aktenzeichen 1501 RES 337/25) am 06.06.2025 bestätigten Restrukturierungsplan erfolgt, (die „Kapitalerhöhung“) im Rahmen der geplanten zweiten Tranche der Kapitalerhöhung einen weiteren Emissionserlös von insgesamt EUR 25 Mio. abzusichern, und zwar anteilig im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten vor der Kapitalerhöhung zueinander. Hierzu wird die RAI auf Basis des vom Vorstand der BayWa festgelegten Bezugspreises von EUR 2,79 je neuer Aktie weitere bis zu 4.085.342 Aktien an der BayWa erwerben, soweit der genannte weitere Emissionserlös nicht durch die Zeichnung neuer Aktien durch Streubesitzaktionäre erzielt wird. Die Stimmrechte aus solchen Aktien werden der RWA eGen zugerechnet werden.
Im Übrigen haben die RWA eGen und die RAI derzeit keine konkrete Absicht, in den nächsten zwölf Monaten weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, schließen dies aber auch nicht aus.
  1. Die RWA eGen strebt an, zukünftig weiterhin mit einem Mitglied im Aufsichtsrat der BayWa vertreten zu sein.
Zudem strebt auch die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien, Österreich, („R-Holding“) an, zukünftig weiterhin mit einem Mitglied im Aufsichtsrat der BayWa vertreten zu sein. Die R-Holding ist ein von der RWA eGen unabhängiges Unternehmen, das jedoch mittelbare Mitgesellschafterin der RAI als direkter Inhaberin von Stimmrechten an der BayWa ist.
Darüber hinaus beabsichtigen die RWA eGen und die R-Holding gemeinsam, mittelbar über die RAI zwei unabhängige Vertreter für den Aufsichtsrat der BayWa vorzuschlagen, die über Expertise im Bereich der Restrukturierung verfügen und damit die Sanierung der BayWa unterstützen können.
Eine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der BayWa streben die RWA eGen und die RAI derzeit nicht an.
  1. Die Meldepflichtige und ihre Tochtergesellschaft streben derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der BayWa, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.
  1. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel
Bei den für den Erwerb von Stimmrechten an der BayWa verwendeten Mitteln handelt es sich um Eigenmittel der RAI als unmittelbarer Erwerberin der Stimmrechte.
 


05.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter https://eqs-news.com


Sprache: Deutsch
Unternehmen: BayWa AG
Arabellastraße 4
81925 München
Deutschland
Internet: www.baywa.com

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2179892  05.08.2025 CET/CEST

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