Die spektakulärsten Facebook-Prozesse
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Facebook hat in den letzten Jahren aus verschiedensten Gründen die Gerichte bemüht - als Kläger und Beklagter. Die spektakulärsten Verhandlungen:
Facebook und Diebstahl geistigen Eigentums

2004: Winklevoss & Winklevoss vs. Mark Zuckerberg
Die Harvard-Studenten Tyler und Cameron Winklevoss haben die Idee zu einem Online-Netzwerk mit dem Namen „ConnectU“. Gemeinsam mit Divy Narendra beauftragen sie ihren Kommilitonen Mark Zuckerberg mit der technischen Umsetzung. Dieser programmiert allerdings den Angaben zufolge an seinem eigenen Netzwerk „Facebook“ – die Winklevoss-Brüder beschuldigen Zuckerberg des Ideenklaus und verklagen ihren ehemaligen Studienkollegen.
2008 kommt es zu einem Vergleich – Tyler und Cameron Winklevoss erhalten 65 Millionen Dollar. 20 Millionen Dollar in bar, den Rest in Aktien.
Später werfen sie Zuckerberg vor, sie über den wahren Wert von Facebook getäuscht zu haben und wollen den Vergleich rückgängig machen.
Urteil: Ein Berufungsgericht lehnt diesen Antrag im April 2011 ab - die Kläger geben auf und wollen den Fall nicht vor den Supreme Court bringen.

April 2011: Paul D. Ceglia vs. Mark Zuckerberg
Ein weiterer Streit um die Urheberschaft für Facebook wird von Paul Ceglia angezettelt. Der US-Geschäftsmann erhebt Anspruch auf einen Großteil des Unternehmens. Er begründet seinen Anspruch auf einen Vertrag, den er mit Mark Zuckerberg abgeschlossen haben will.
Ceglias Angaben zufolge sollen er und Zuckerberg 2004 vertraglich eine jeweils 50-prozentige Beteiligung an einem Projekt mit dem Namen "The Face Book" vereinbart haben. Zuckerberg sollte demzufolge für einen Betrag von 1.000 Dollar eine Internet-Seite mit dem Namen "The Face Book" oder "The Page Book" programmieren. Verschiedene E-Mails zwischen Ceglia und Zuckerberg sollen die Ansprüche des Klägers stützen.
Ceglia überarbeitete seine Klage, nachdem ein Gericht seine ursprüngliche Forderung (50 % von Facebook sowie weitere 1% am Unternehmen für jeden Tag, den die Ursprungswebsite verzögert an den Start ging) abgewiesen hatte. In einem zweiten Anlauf im Jahr 2011 wollte er Schriftstücke - unter anderem den Vertrag zwischen ihm und Zuckerberg - vorlegen, mit denen er seinen Anspruch auf die Hälfte es mittlerweile milliardenschweren Netzwerks untermauern will.
Facebook und Mark Zuckerberg hatte die Klage als haltlos und die angeblichen Dokumente als Fälschungen bezeichnet.
Zwei renommierte Anwaltskanzleien, die Ceglia vertreten hatten, legten im Juni 2011 ihr Mandat nieder. Zudem leidet die Glaubwürdigkeit Ceglias unter der Tatsache, dass es Zweifel an der Echtheit des Vertragsdokuments zwischen ihm und Zuckerberg gibt. Darüber hinaus wurde Ceglia bereits wegen Betrugs verurteilt – als Besitzer einer Holzpellets-Firma soll er Kunden um 200.000 US-Dollar geprellt haben.
Update Januar 2012
Ceglia hat einen neuen Rechtsbeistand für sich gewinnen können - die US-Kanzlei Milberg LLP. Zudem legte er das Gutachten eines neuen Sachverständigen vor um zu entkräften, dass die von ihm vorgelegten Beweise Fälschungen sind.
Update März 2012
Facebook beantragt, die Klage von Ceglia abzuweisen und legt eine Reihe von Beweisen vor, die den Kläger als Lügner überführen sollen. Sowohl die als Beweise vorgelegten E-Mails als auch der Vertrag sollen gefälscht worden sein. Ceglia habe Zuckerberg damals als Programmierer für seine geplante Firma StreetFax engagiert. StreetFax sollte eine Website mit Fotos von Straßenkreuzungen für Versicherungen werden. Laut Facebook sei es nie um etwas anderes gegangen, was durch einen Vertrag auf Ceglias Computer, bei dem es um die StreetFax-Arbeiten ging, bewiesen werden soll.
Update Mai 2012
Ceglia ist vom zuständigen Bezirksgericht in Buffalo (New York) dazu verurteilt worden, nochmals 16.851 Dollar an Facebooks Anwälte zu zahlen. Mitte Februar hatte Richter Leslie G. Foschio ihm bereits auferlegt, Facebook Kosten für den Rechtsbeistand in Höhe von 75.766,70 Dollar zu erstatten. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 5000 Dollar, weil Ceglia entgegen der Anweisung des Gerichts angebliche Beweis-E-Mails nicht herausrücken wollte. Facebook und Datensicherheit
Facebook steht immer wieder in der Kritik, was die Datensicherheit sowie die Verwendung personenbezogener Daten angeht.

November 2010: Verbraucherzentrale vs. Facebook
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Facebook im Zusammenhang mit seinen Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Da es keinerlei Reaktionen auf die Abmahnung gab, hat der Verband das Unternehmen wegen Verstößen gegen geltende Verbraucherrechte verklagt. In einer Pressemitteilung hieß es von Seiten der Verbraucherzentrale: "Leider hat sich Facebook bisher als beratungsresistent erwiesen. Wir sehen uns daher gezwungen, die Einhaltung von Verbraucher- und Datenschutzstandards gerichtlich zu erzwingen".
Den Verbraucherschützern ist dabei insbesondere der von Facebook angebotene Freunde-Finder ein Dorn im Auge. Dieser erlaubt es, dass E-Mail-Adressen aus dem Adressbuch der Nutzer ausgelesen werden. Facebook erhält auf diesem Weg Namen, E-Mailadressen und Telefonnummern und speichert diese ungefragt. Nicht-Mitglieder werden darüber erst informiert, wenn diese zur Registrierung auf Facebook eingeladen werden. Sie können im Vorfeld der Verwendung ihrer E-Mailadresse nicht widersprechen, obwohl nach deutschem Recht eine explizite Einwilligung nötig ist.
Ein weiterer Vorwurf der Verbraucherzentrale betrifft die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – über Änderungen in den AGBs werden Facebook-Mitglieder nicht automatisch informiert. Sie bekommen diese Informationen nur dann, wenn sie vorher Fan der Seite „Facebook Site Governance“ werden.
Auch der Zugriff von externen Diensten auf Daten der Freunde, die über die Mitgliederprofile eingebunden sind, halten die Verbraucherschützer für problematisch.
Urteil: Die Klage läuft.

Mai 2011: Symantec vs. Facebook
Das US-Softwarehaus Symantec hat im Mai 2011 Klage gegen Facebook eingereicht. Hintergrund ist eine erneute Sicherheitslücke, die Werbekunden von Facebook jahrelang direkten Zugriff auf persönliche Nutzerdaten ermöglichte. Das auf Backup- und IT-Sicherheitssoftware spezialisierte Unternehmen monierte, dass über eine Sicherheitslücke in Facebook Apps auf Nachrichten, Fotos und Chats der betroffenen User zugreifen konnten, sobald diese auf eingeblendete Werbeanzeigen bei Facebook geklickt haben.
Facebook selbst hat die Sicherheitslücke inzwischen geschlossen und bestreitet zudem, dass personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben wurden.

April 2011: Prozess um den „Gefällt mir“-Button
Datenschutzrechtliche Bedenken gegen Facebooks „Like“-Button (auf Deutsch: „Gefällt mir“-Button) bestehen seit Einführung des Tools.
Wie funktioniert er?
Der Button, den Nutzer auf ihrer Homepage einbinden können, erlaubt es, dass Besucher durch einen Klick auf den Button die Inhalte der Seite mit ihrem Facebook-Profil verknüpfen können. Die Kontakte der Facebook-Nutzer können dann auf deren Pinnwand lesen, welche Inhalte dem Benutzer gefallen.
Dies sorgt einerseits dafür, dass Inhalte eine weitere Verbreitung finden. Kommunikatoren können aus diesen Informationen ablesen, welche Interessen Nutzer haben, was dem aktuellen Zeitgeist entspricht, was zu Diskussionen anregt.
Zudem werden Nutzerstrukturen erkennbar. Der Nutzer konkretisiert sein Facebook-Profil, macht sich und seine Interessenten für Freunde (und potentielle Werber) transparenter.
Das Problem mit dem Button?
Facebook selbst nutzt den „Like“-Button, um allgemeine Nutzerdaten zu sammeln. Welche Daten dabei genau weitergeleitet werden, ist unklar. Es ist daher nicht nachvollziehen, ob der jeweilige Facebook-Nutzer die Einwilligung in die Erhebung und Verwendung seiner Daten erteilt hat.
Bedenken bestehen zudem hinsichtlich der Tatsache, dass nicht nur Daten von Nutzern gesammelt werden, die den Button angeklickt haben, sondern auch von allen anderen, die die Website besuchen, auf der der Button integriert ist. Diese haben der Erhebung ihrer Daten als Nicht-Facebook-Mitglieder unter keinen Umständen zugestimmt. Ein Sammeln der Informationen wäre somit nach deutschem Datenschutzrecht ein eindeutiger Verstoß.
Einschätzung des Gerichts?
Ein Online-Händler hatte einem Konkurrenten untersagt, den „Gefällt mir“-Button auf seiner Homepage einzubinden, da dieser auf weiterführende Angaben über die dabei entstehende Datenerhebung verzichtete. Laut dem Kläger hätte der Beklagte dadurch einen Wettbewerbsvorteil. Das Landgericht Berlin lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Az.: 91 O 25/11) jedoch ab und begründete dies damit, dass der Seiteninhaber zwar gegen §13 des Telemediagesetzes verstoße, diese Regelung aber nicht als "Marktverhaltensvorschrift" anzusehen sei.
Seiteninhaber, die den Facebook-Button einbauen, haben also vorerst nicht mit einer Abmahnwelle zu rechnen. Es wird allerdings gemeinhin empfohlen, in die Datenschutzerklärung einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen.
Aktuellste Entwicklungen:
August 2011:
Vier deutsche Datenschutzbehörden kommen zu der Überzeugung, dass die Kritik an der Datensammlung durch Facebook via "Gefällt mir"-Button berechtigt ist. Die Aufsichtsbehörden in Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen sind der Auffassung, dass Facebook gegen geltendes deutsches und europäisches Datenschutzrecht verstößt, weil Nutzer nicht hinreichend darüber informiert werden, welche Informationen und Inhalte in die USA übermittelt und wie diese genutzt werden.
Facebook selbst widerspricht dieser Einschätzung und betont, man halte sich vollständig an die europäischen Datenschutzbestimmungen.
Facebook und Plagiatsvorwürfe

April 2009: Facebook vs. StudiVZ
Facebook hat den deutlich kleineren deutschen Konkurrenten StudiVZ verklagt und diesem vorgeworfen, sowohl Optik als auch Funktionsweise des US-amerikanischen Portals kopiert zu haben. Das Landgericht Köln wies den Vorwurf zurück und begründete dies mit den Worten: "Nach Auffassung der zuständigen Richter liegt trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor". Man sah zwar erhebliche Ähnlichkeiten zwischen beiden Angeboten, die Tatsache, dass StudiVZ aber mit seinem Angebot an den Markt ging, als Facebook hierzulande noch nahezu unbekannt war, ließ das Gericht den wettbewerbsrechtlichen Anspruch von Facebook aber ablehnen. Der Tatbestand der „Herkunftstäuschung“ falle weg, da deutsche Studenten Facebook zu diesem Zeitpunkt noch nicht kennen konnten.
Facebook focht die Entscheidung an und reichte erneute Klage in den USA ein. Diese hatten offenbar mehr Erfolg, denn im September 2009 teilten die Beteiligten mit, man habe sich geeinigt. StudiVZ zahlt den Betreibern des US-Netzwerkes eine unbekannte Summe – und kauft sich damit von den Vorwürfen frei. Beide Unternehmen können ihre Netzwerke im Rahmen der Vereinbarung unverändert weiter betreiben. Wie hoch die Zahlung an Facebook ausfällt, wurde nicht bekannt, man hatte sich darauf verständigt, keine weiteren Einzelheiten offen zu legen.

Oktober 2011: Timelines, Inc. vs. Facebook
Die Einführung der im Oktober 2011 vorgestellten neuen Facebook-Funktion "Timeline" wurde verschoben. Das Chicagoer Unternehmen "Timelines, Inc." wirft den Betreibern des sozialen Netzwerkes vor, gegen die eingetragenen Markenzeichen des Klägers zu verstoßen. Facebook soll die Nutzung des Wortes "Timeline" künftig untersagt werden.
Urteil: Ein Bezirksgericht in Chicago hat die vom "Timeslines,Inc." geforderte einstweilige Verfügung aber abgelehnt. Nur weil das Unternehmen einen entsprechenden Namen trage, sei dies kein Grund, alle "Timelines" auf der Welt verbieten zu wollen.

September 2011: Europe against Facebook:
Eine der größten Klagen, mit denen sich Facebook in Europa seit seinem Start auseinander setzen muss, wurde von der Initiative "Europe against Facebook" eingeläutet. Die Initiative hat bei der irischen Datenschutzbehörde DPC 22 Anzeigen gegen das Netzwerk erstattet, da in Irland eine Tochterfirma des US-Unternehmens angesiedelt ist.
Der Hauptvorwurf besteht darin, dass Facebook persönliche Kundendaten nicht löscht, sondern lediglich deaktiviert. Zudem soll das Netzwerk die Herausgabe weiterer Daten verweigern.
Der österreichische Student und Facebook-Nutzer Max Schrems hat beim Unternehmen um Herausgabe der über ihn gespeicherten Daten gebeten. Die CD, die ihm aus den USA zugeschickt wurde, umfasste eine Datensammlung über 1.200 Seiten. Darin fand er auch Daten, die er eigentlich gelöscht glaubte – Chats und Nachrichten inklusive.
Mit seiner Initiative will Schrems den US-Giganten zu mehr Transparenz und Mitbestimmung durch die Nutzer zu bewegen. Ein finanzielles Interesse habe er dabei nicht, betont er.
Urteil: Die irische Datenschutzbehörde hat ihre Arbeit aufgenommen und Facebook muss zahlreiche Anpassungen, unter anderem in den Datenschutzrichtlinien, vornehmen. Die geforderten Nachbesserungen betreffen auch die Bilder der Nutzer sowie die Tatsache, dass inaktive oder deaktivierte Profile gelöscht werden müssen, wenn User längere Zeit nicht mehr online waren.
Update Januar/Februar 2012:
Vertreter von Facebook haben in Gesprächen zugesichert, der europäische Gesetzeslage entsprechen zu wollen. Einen Zeitrahmen nannten die Verantwortlichen allerdings nicht, da zudem zunächst technische Herausforderungen - etwa für das dauerhafte Löschen von Daten - geschaffen werden müssten. Darüber hinaus will Facebook dem Kläger eine Liste der Daten offen legen, die über Nutzer gespeichert werden.
Update März 2012
Das Berliner Landgericht hat einer Klage gegen Facebook Recht gegeben und festgestellt, dass die weltweite Lizenz die Facebook an allen hochgeladenen Inhalten für sich beansprucht illegal ist und dass die Werbepraxis nicht rechtskonform ist.

März 2012: Yahoo! gegen Facebook:
Das Internet-Urgestein Yahoo macht seine Drohungen wahr und zieht gegen Facebook vor Gericht. Der Vorwurf lautet auf Ideenklau. "Viele der Technologien, auf denen Facebook fußt, wurden zuerst von Yahoo entwickelt", schrieben die Yahoo-Anwälte in der in Kalifornien eingereichten Klageschrift. Über Jahre sei Facebook aber "schwarz gefahren". Jetzt verlangt Yahoo einen nicht näher bezifferten Schadenersatz.
Update: 02. April 2012
Facebook wirft dem dem Internet-Pionier seinerseits die Verletzung von zehn Patenten vor und reicht Gegenklage ein. Dabei geht es unter anderem um die Personalisierung von Artikeln für Mitglieder eines Online-Netzwerks, die Markierung digitaler Medien oder die Anpassung von Datenbanken. Die Vorwürfe von Yahoo weist Facebook in der Gegenklage zurück.
Update: Juni 2012
Offenbar suchen die Beteiligten nach einer einvernehmlichen Lösung. Im Gespräch sei unter anderem eine gegenseitige Lizenzierung von Patenten, hieß es unter Berufung auf informierte Personen.
Update: Juli 2012
Facebook und Yahoo begraben das Kriegsbeil: Statt sich vor Gericht um die Nutzung von Patenten zu streiten, werden die beiden Internetgrößen künftig enger denn je zusammenarbeiten. Die Allianz erstreckt sich auf die für beide Seiten überlebenswichtige Werbung und die Verbreitung von Inhalten. Die Patente - Stein des Anstoßes - dürfen nun gegenseitig genutzt werden.
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01.05.2025 | Meta Platforms (ex Facebook) Outperform | RBC Capital Markets | |
01.05.2025 | Meta Platforms (ex Facebook) Buy | UBS AG |
Datum | Rating | Analyst | |
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06.05.2025 | Meta Platforms (ex Facebook) Kaufen | DZ BANK | |
01.05.2025 | Meta Platforms (ex Facebook) Overweight | JP Morgan Chase & Co. | |
01.05.2025 | Meta Platforms (ex Facebook) Buy | Jefferies & Company Inc. | |
01.05.2025 | Meta Platforms (ex Facebook) Outperform | RBC Capital Markets | |
01.05.2025 | Meta Platforms (ex Facebook) Buy | UBS AG |
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02.02.2023 | Meta Platforms (ex Facebook) Halten | DZ BANK | |
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28.07.2022 | Meta Platforms (ex Facebook) Neutral | JP Morgan Chase & Co. | |
21.07.2022 | Meta Platforms (ex Facebook) Neutral | JP Morgan Chase & Co. | |
29.06.2022 | Meta Platforms (ex Facebook) Neutral | JP Morgan Chase & Co. |
Datum | Rating | Analyst | |
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12.05.2022 | Meta Platforms (ex Facebook) Hold | HSBC | |
05.12.2019 | Facebook Reduce | HSBC | |
31.01.2019 | Facebook Sell | Pivotal Research Group | |
31.10.2018 | Facebook Sell | Pivotal Research Group | |
12.10.2018 | Facebook Sell | Pivotal Research Group |
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