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Investoren im Blick

Bundesregierung weitet Schutz bei Firmenübernahmen aus

12.07.17 13:14 Uhr

Bundesregierung weitet Schutz bei Firmenübernahmen aus | finanzen.net

Unter dem Eindruck zahlreicher Übernahmen deutscher Firmen durch ausländische Konzerne hat die Bundesregierung ihre Prüfkriterien verschärft.

Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch in Berlin eine neue Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Über die aktuell bereits mögliche Überprüfung hinaus wurden neue Unternehmensbereiche in den Prüfkatalog aufgenommen, untern anderem im Finanz- und Versicherungswesen, bei der Informationstechnik und der Telekommunikation oder auch im Bereich Energie.

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"In den letzten Jahren haben Unternehmenserwerbe in Zahl und Komplexität deutlich zugenommen", erklärte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries. Das vorhandene Prüfinstrumentarium müsse darauf reagieren. "Deshalb haben wir den Umfang der sektorspezifischen Prüfung erweitert und bestimmte kritische Infrastrukturen aufgenommen", erklärte die SPD-Politikerin.

Keine Abschottung

Zypries wehrte sich gegen den Eindruck, die Bundesregierung betreibe eine Abschottungspolitik beispielsweise gegen China. "Wir bleiben eine der offensten Volkswirtschaften der Welt, aber wir achten auch auf faire Wettbewerbsbedingungen", sagte sie. Deutsche Unternehmen stünden oft im Wettbewerb mit Ländern, "deren Wirtschaftsordnung nicht so offen ist wie unsere". Künftig würden Meldepflichten und ausreichende Prüffristen gerade für Unternehmen mit kritischer Infrastruktur für besseren Schutz und mehr Reziprozität sorgen.

In Deutschland kann den Angaben zufolge der Erwerb einer Beteiligung von mindestens 25 Prozent an einem inländischen Unternehmen durch Investoren, die nicht aus der EU oder aus dem EFTA-Raum kommen, durch das Wirtschaftsministerium geprüft werden. Dabei wird untersucht, ob der Erwerb die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. In besonders sicherheitssensiblen Bereichen wie Rüstung oder Kryptotechnologien wird demnach bei allen ausländischen Investitionen geprüft, ob wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet sind.

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EU-Initiative gestartet

Mit der jetzt beschlossenen Änderung der Außenwirtschaftsverordnung werden die Modalitäten des Prüfverfahrens an die gestiegene Zahl und Komplexität der Unternehmenserwerbe angepasst, wie das Ministerium erklärte. Die Prüffristen werden deshalb überwiegend von zwei auf vier Monate verlängert, um mehr Informationen einholen zu können.

In der Verordnung wird zudem eindeutig klargestellt, dass auch sogenannte mittelbare Erwerbe in die Prüfung einbezogen sind. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen ausländische Investoren ein Unternehmen in der EU gründen, das dann ein deutsches Unternehmen kaufen soll.

Außerdem wird die Prüfung den Angaben zufolge in besonders sicherheitssensiblen Bereichen um zusätzliche Rüstungsunternehmen erweitert, die bestimmte Schlüsseltechnologien im Bereich der Verteidigung entwickeln oder herstellen. Auch die Möglichkeit - die jedoch durch hohe Hürden begrenzt ist - einen Erwerb zu untersagen, wird nicht verändert oder ausgeweitet.

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Parallel habe das Ministerium auch auf EU-Ebene gemeinsam mit Italien und Frankreich eine entsprechende Initiative gestartet, um Änderungen im europäischen Recht zu erreichen.

DJG/stl/apo Dow Jones Newswires

Bildquellen: Leifstiller / Shutterstock.com