Neuerungen & Gesetze - Das ändert sich im März

Im März ändern sich wichtige Regeln: Neue Versicherungskennzeichen werden Pflicht, beim Heckenschnitt gelten Beschränkungen und die Uhr wird vorgestellt. Zudem steigen für viele Rentner die Krankenkassenbeiträge, die Rentenanpassung steht an - und in Baden-Württemberg wird ein neuer Landtag gewählt.
• Fristen & Pflichten: Neues Versicherungskennzeichen, Heckenschnitt-Regeln, Zeitumstellung
• Rente & Beiträge: Höhere Krankenkassenkosten, Rentenanpassung steht an
• SCHUFA & Wahl: Neuer Online-Account, Landtagswahl mit zwei Stimmen ab 16 Jahren
Versicherungskennzeichen: Farbwechsel wird Pflicht
Mit dem Start in den Frühling steht für viele Halter von Mopeds, Mofas, Rollern bis 50 ccm und E-Scootern ein formaler, aber entscheidender Schritt an: Das Versicherungskennzeichen muss gewechselt werden. Darauf weist der ADAC hin.
Zum 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr. Ab diesem Stichtag verlieren die bisherigen grünen Kennzeichen ihre Gültigkeit, die neuen Schilder sind schwarz. Nur mit dem aktuellen Kennzeichen besteht Versicherungsschutz. Wer mit abgelaufenem Kennzeichen unterwegs ist, fährt ohne Versicherungsschutz. Das ist strafbar. Das Gesetz sieht hierfür "eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe" vor. Im Schadensfall haftet der Fahrer zudem persönlich.
Das Versicherungskennzeichen gilt jeweils für ein Jahr und läuft automatisch ab - eine Kündigung ist nicht erforderlich. Erhältlich ist das neue Schild direkt beim Versicherer, auch online. Wer erst nach dem Stichtag einsteigt, zahlt den Beitrag anteilig für die verbleibenden Monate.
Heckenschnitt: Was jetzt erlaubt ist - und was nicht
Mit dem Frühjahr beginnt nicht nur die Gartensaison, sondern auch eine Phase mit klaren gesetzlichen Vorgaben. Darauf weist der NABU Baden-Württemberg hin.
Vom 1. März bis 30. September sind Fällarbeiten und starke Rückschnitte grundsätzlich verboten (§ 39 Absatz 5 Nr. 2 BNatSchG). Hintergrund ist der Schutz der Tierwelt während der Brutzeit. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt ausdrücklich "Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten" (§ 44 Absatz 1 Satz 3 BNatSchG).
Zulässig bleiben in diesem Zeitraum lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte, bei denen nur der aktuelle Zuwachs entfernt wird. Die Regelungen gelten nicht nur in freier Landschaft, sondern auch in Wohngebieten und privaten Gärten. Zusätzlich können kommunale Baumschutzsatzungen strengere Vorgaben enthalten.
Der Naturschutzbund (NABU) rät, selbst kleinere Eingriffe möglichst bis Juli zu verschieben, da viele Vogelarten auch im Sommer noch brüten. Zudem sollten Mähroboter - wenn überhaupt - nur tagsüber unter Aufsicht eingesetzt werden, da sie für Igel und andere Kleintiere zur Gefahr werden können.
Zeitumstellung: Uhr wird vorgestellt
Ende März wird die Uhr wieder eine Stunde nach vorn gestellt. Die Sommerzeit beginnt am letzten Sonntag im März. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2000/84/EG. Dort heißt es: "Ab dem Jahr 2002 beginnt die Sommerzeit in jedem Mitgliedstaat am letzten Sonntag im März um 1 Uhr morgens Weltzeit".
Da sich die Wochentage jährlich verschieben, variiert auch das konkrete Datum. Mit dem Vorstellen der Uhr verkürzt sich der betreffende Tag auf 23 Stunden.
Renten: Mehr Belastung durch Krankenkassenbeiträge
Für viele Rentner fällt die Nettoauszahlung geringer aus. Hintergrund sind gestiegene Zusatzbeiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen, wie Ruhr24 berichtet.
Die höheren Beiträge wirken sich nicht sofort aus. Sie werden erst zwei Monate nach der Erhöhung von der Rente abgezogen. Grundlage dafür ist § 247 SGB V.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde auf 2,9 Prozent festgelegt, zuvor lag er bei 2,5 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung bleibt unverändert bei 14,6 Prozent.
Rentner und Rentenversicherung tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte. Das gilt sowohl für den allgemeinen Beitragssatz als auch für den Zusatzbeitrag. Steigt der Zusatzbeitrag um einen Prozentpunkt, erhöht sich die Belastung für Rentner damit um 0,5 Prozent.
Rentenanpassung: Entscheidung steht an
Für Rentner richtet sich der Blick auf die anstehende Anpassung der Bezüge. Im März wird offiziell bekanntgegeben, wie stark die Renten zum 1. Juli steigen.
Die Bundesregierung rechnet derzeit mit einer Erhöhung um 3,73 Prozent. Die endgültige Höhe wird jedoch erst im Frühjahr per Verordnung festgelegt.
Wie stark die Erhöhung tatsächlich auf dem Konto ankommt, hängt vom individuellen Fall ab. Entscheidend sind unter anderem die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die weiterhin von der Bruttorente abgezogen werden.
Neuer SCHUFA-Account: Digitaler Einblick in die Bonität
Die SCHUFA stellt Verbrauchern einen neuen digitalen Zugang zu ihren Bonitätsdaten bereit. Der SCHUFA-Account befindet sich derzeit in einer Beta-Phase, wie auf der Unternehmenswebsite erklärt wird.
Nutzer erhalten darüber einen digitalen Einblick in ihre bonitätsrelevanten Daten sowie in ihren Basisscore. Der neue SCHUFA-Score soll Ende März in den Account integriert werden.
Voraussetzung für den Zugriff ist eine Identifizierung per eID-Verfahren mit aktivierter Online-Ausweisfunktion. Eine vollständige Identifizierung ist aktuell ausschließlich auf diesem Weg möglich.
Im Unterschied zur kostenlosen Datenkopie nach Art. 15 DSGVO, die postalisch versendet wird, ist der Dateneinblick über den Account jederzeit digital abrufbar. Allerdings sind dort derzeit noch nicht alle Informationen enthalten, die in der umfassenden Datenkopie aufgeführt werden.
Landtagswahl in Baden-Württemberg: Neue Regeln bei der Stimmabgabe
In Baden-Württemberg wird am Sonntag, den 8. März 2026, ein neuer Landtag gewählt. Die Wahllokale sind in der Regel von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Grundlage ist die Reform des Landtagswahlrechts vom 26. April 2022. Erstmals gilt ein Zwei-Stimmen-System: Mit der Erststimme wird ein Kandidat im Wahlkreis direkt gewählt, die Zweitstimme entscheidet über die Sitzverteilung im Landtag insgesamt.
Der Landtag umfasst mindestens 120 Abgeordnete, davon 70 Direktmandate aus den Wahlkreisen. Neu ist außerdem das abgesenkte Wahlalter: Wahlberechtigt sind nun bereits Bürger ab 16 Jahren.
Redaktion finanzen.net
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