Rhön-Aktionäre erheben Anfechtungsklage gegen HV-Beschlüsse
Der Krankenhauskonzern Rhön seht vor einem neuen Rechtsstreit mit Aktionären.
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Gegen drei Beschlüsse der Hauptversammlung vom 12. Juni sei eine Anfechtungsklage erhoben worden, teilte das Unternehmen aus Bad Neustadt an der Saale mit. Im Einzelnen gehe es um die Verwendung des Bilanzgewinns, den geplanten Aktienrückkauf 2014 und die Wahl von Ludwig Georg Braun in den Aufsichtsrat. Rhön-Klinikum hält die angefochtenen Beschlüsse für rechtmäßig. Wer der oder die Kläger sind, wurde nicht bekannt gegeben.
Das Unternehmen warnte allerdings, dass der Aktienrückkauf möglicherweise nicht wie geplant umgesetzt werden könnte - denn dafür muss zunächst der Beschluss zur Kapitalherabsetzung in das Handelsregister eingetragen werden. Und Rhön habe "keine Informationen, ob das Registergericht bis zu einer Freigabeentscheidung ... das Eintragungsverfahren aussetzen oder die Eintragung vornehmen wird", hieß es.
Werden bis Ende diesen Jahres keine Aktien im Rahmen eines Erwerbsangebots der Gesellschaft angedient, entfalle der Beschluss zum Aktienrückkauf 2014 und die entsprechenden Mittel werden als weitere Dividende ausgeschüttet.
Schon im vergangenen Jahr waren Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erhoben worden. So konnte die 2013 beschlossene Satzungsänderung zur Abschaffung der 90-Prozent-Hürde für wichtige Unternehmensentscheidungen nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
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