TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft: Prüfungseinleitung der BaFin für den offengelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 und den zugehörigen Lagebericht

12.08.25 08:45 Uhr

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Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die TC Unterhaltungselektronik Aktiengesellschaft gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 30. Juli 2025 eine Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 und des zugehörigen Lageberichts eingeleitet.Weiter zum vollständigen Artikel bei BaFin

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Quelle: BaFin

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