Urheberrecht: Videospielmacher sollen Tantiemen bekommen

25.09.25 13:22 Uhr

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MÜNCHEN (dpa-AFX) - Eine eigene Verwertungsgesellschaft für Videospiele soll die Urheberrechte der Games-Macher schützen und deren Vergütungsansprüche durchsetzen. Das Deutsche Patent- und Markenamt in München hat den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft genehmigt, wie die Bundesbehörde mitteilte. Das neue Unternehmen heißt offiziell "Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games" (VHG). Diese operiert nun nach dem Muster der Gema oder der VG Wort, die stellvertretend für Komponisten, Texter und Autoren Vergütungsansprüche für die Nutzung der jeweiligen Werke durchsetzen.

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Nutzer selbst müssen nichts zahlen

Doch bedeutet dies nicht, dass künftig alle Nutzer zahlen müssten, wenn sie ein Videospiel spielen. Stattdessen geht es um Mitschnitte oder Screenshots, die die Nutzer privat für sich abspeichern, im Juristendeutsch "Privatkopie" genannt. Nicht unter den Begriff "Privatkopie" fallen die Youtuber, die kommentierte Mitschnitte beliebter Spiele wie "Minecraft" samt Tipps und Tricks auf dem Videoportal veröffentlichen und damit ein Millionenpublikum erreichen. Gegründet wurde die Verwertungsgesellschaft vor zwei Jahren vom Verband der deutschen Games-Branche.

Hardware-Hersteller im Visier

Die VHG soll auch nicht die einzelnen Spieler ausfindig machen, und wird insofern für die Öffentlichkeit weit weniger sichtbar sein als die Gema, die über die Rechte von Komponisten und Textern wacht. Zahlen an die VHG sollen stattdessen die "Hersteller von Geräten und Speichermedien", auf denen die Nutzer ihre Mitschnitte speichern, wie es in der Mitteilung des Patentamts heißt. Unter anderem trifft das die Computerhersteller. Gedacht sind die Dienste der neuen Verwertungsgesellschaft sowohl für Spieleentwickler als auch Videospielverlage (Publisher), die die Produkte vertreiben. Die VHG übernimmt dann auch die Ausschüttung der Zahlungen.

Das Patent- und Markenamt in der bayerischen Landeshauptstadt ist nicht nur für den Schutz von Patenten und Marken zuständig, sondern in einer Zweitrolle auch Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für mittlerweile 14 Verwertungsgesellschaften. Bekannteste dieser Gesellschaften ist die Gema. Ebenfalls Breitenwirkung haben die VG Wort und die VG Bild-Kunst, die unter anderem die Rechte von Buchautoren, Journalisten, Fotografen, bildenden Künstlern, Filmemachern, Designern oder Architekten vertreten./cho/DP/stw

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