Urteil: Rostbratwurst nicht auf Nürnberg beschränkt
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Das Münchner Oberlandesgericht hat Metzgern und Wurstfabrikanten bundesweit eine Sorge genommen: Der Schutzverband Nürnberger Bratwürste hat in einem langwierigen Rechtsstreit um Rostbratwürste mit einer niederbayerischen Metzgerei auch in der zweiten Instanz verloren. Der sechste Senat des OLG hat die Berufung des Nürnberger Verbands gegen das erste Urteil zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin anschließend mitteilte.
Die Nürnberger Kläger hatte gegen die im niederbayerische Geiselhöring ansässige Metzgerei Franz Ostermeier geklagt, weil diese "Mini-Rostbratwürstchen" im Sortiment hat. Der Schutzverband sieht darin einen Verstoß gegen den EU-weiten Schutz der geografischen Herkunftsangabe "Nürnberger Rostbratwürstchen".
Niederbayerischer Metzger segelte nicht unter falscher Flagge
Allerdings hatte Ostermeier auch nie behauptet, dass seine Rostbratwürstchen aus Nürnberg stammen. Auf der Ostermeier-Verpackung finden sich weder das Wort "Nürnberg" noch "Nürnberger", das gab im ersten Prozess 2024 den Ausschlag.
Die Kläger störten sich auch daran, dass das niederbayerische Produkt dem fränkischen ähnelte. Sowohl in der ersten als auch nun in der zweiten Instanz jedoch verlor der Nürnberger Verband.
"Nürnberger Rostbratwurst" seit 2003 geschützt
Das Verfahren war für Wursthersteller bundesweit von Interesse, weil dem Nürnberger Vorbild ähnelnde Bratwürste nicht nur in Niederbayern hergestellt werden. Ostermeier hatte in einer Mitteilung nach dem ersten Urteil erklärt, vom Ausgang des Verfahrens seien mehr als 7.000 andere Wursthersteller beziehungsweise Metzger betroffen.
Die geografische Herkunftsangabe "Nürnberger Rostbratwürste" ist seit 2003 geschützt. Der Schutz bekannter regionaler Erzeugnisse soll verhindern, dass Nachahmer aus ganz anderen Regionen Deutschlands und der restlichen Welt ihre Produkte mit falscher Herkunft anpreisen./cho/DP/he