Bußgeld

Strafen drohen: Balkonkraftwerke müssen angemeldet werden

18.09.23 22:43 Uhr

Balkonkraftwerk-Besitzer aufgepasst: Ordnungswidrigkeit droht! | finanzen.net

Steckfertige Solaranlagen (sogenannte Balkonkraftwerke) bieten eine einfache und vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit, Strom selbst zu produzieren. Doch die Nutzung dieser Anlagen bringt auch Registrierungspflichten mit sich. Wer diese nicht beachtet, muss mit Strafzahlungen rechnen.

Registrierungspflichten

Laut Bundesnetzagentur muss eine Balkonanlage wie jede andere Stromerzeugungsanlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet, sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden, da auch Balkonkraftwerke potenziell in das öffentliche Stromnetz einspeisen können. Da der Ertrag der Balkonkraftwerke jedoch in der Regel für den Eigenverbrauch genutzt und gar nicht erst in das Netz eingespeist wird, fällt eine fehlende Anmeldung kaum auf. Entsprechend sparen sich viele Privathaushalte einfach den bürokratischen Aufwand der Registrierung.

Konsequenzen bei Verletzung der Registrierungspflicht

Achtung: Wird eine Balkonsolaranlage nicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen, liegt jedoch eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese kann nach Paragraf 95 des Energiewirtschaftsgesetzes mit einem Bußgeld von maximal 50.000 Euro bestraft werden. In der Realität fällt die Strafe jedoch deutlich geringer aus.
Hinzu kommen die im Sommer 2022 in Kraft getretenen neuen Regelungen, die bei Verwendung einer nicht angemeldeten Anlage Strafzahlungen an den Netzbetreiber vorsehen. Auch für nicht konforme Anlagen, die den falschen Stromzähler verwenden, keinen regelkonformen Wechselrichter haben oder mehr als 600 Watt Leistung erbringen, werden Strafzahlungen fällig. Diese betragen bis zu zehn Euro monatlich pro Kilowatt an installierter Leistung, welche sich auf die Gesamtleistung der Solarmodule bezieht.

Neue Gesetzesänderungen bringen Vorteile

Vor dem Hintergrund steigender Energie- und Strompreise, möglicher Versorgungsengpässe durch politische Krisen und dem Klimawandel, gibt es seit Januar 2023 neue Regeln und Vorschriften, die die Grundlage für ein klimaneutrales Deutschland legen sollen. Diese setzen auf einen massiven Ausbau der erneuerbaren Energien und enthalten einige Vereinfachungen für private Solaranlagen und Balkonkraftwerke.

So fällt auf die Lieferung von Balkonkraftwerken ab dem 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer mehr an. Auch wird zukünftig bei Anlagen bis zu 15kW bzw. 30kW je Wohneinheit keine Einkommenssteuer mehr erhoben, wodurch der bürokratische Aufwand reduziert werden soll.
Für Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, gelten zudem neue (höhere) Vergütungssätze. Für Anlagen, die seit Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.
Darüber hinaus beginnen immer mehr Netzbetreiber damit, den Anmeldungsprozess für ein Balkonkraftwerk stark zu vereinfachen, um die umweltfreundliche Produktion von Strom zu fördern.

Redaktion finanzen.net

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