Förderung

Spartipp: Mit vermögenswirksamen Leistungen zusätzlich Geld ansparen - Mögliche Wege

28.01.26 03:47 Uhr

Geschenktes Geld nutzen? Warum vermögenswirksame Leistungen Ihr Spar-Booster sind | finanzen.net

Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Zahlungen eines Arbeitgebers in einen förderfähigen Vertrag, typischerweise bis zu 40 Euro pro Monat beziehungsweise 480 Euro jährlich, die sich mit staatlichen Zuschüssen kombinieren lassen.

Vermögenswirksame Leistungen im Überblick

Der zentrale Vorteil von vermögenswirksame Leistungen besteht darin, dass zusätzliches Geld des Arbeitgebers planmäßig in den Vermögensaufbau gelenkt wird und dadurch über die Zeit Kapital gebildet wird, wie die Berliner Sparkasse offenbart. Üblich sind monatliche Beiträge bis 40 Euro, die je nach betrieblicher Regelung ganz oder teilweise geleistet werden und durch eigene Zahlungen aufgestockt werden können, um die maximale Sparrate auszuschöpfen. Die Kombination mit staatlicher Förderung erhöht den Effekt, weil der jährliche Sparbetrag durch Zulagen ergänzt wird, wodurch die Gesamtrendite strukturierter Sparpläne steigt.

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Was sind vermögenswirksame Leistungen

Laut der Berliner Sparkasse handle es sich bei vermögenswirksamen Leistungen um Zahlungen des Arbeitgebers in dafür zugelassene Anlageformen, die direkt an den Anbieter überwiesen würden und nicht als frei verfügbares Nettogehalt zur Auszahlung kämen. Voraussetzung ist ein entsprechender Vertrag bei einem Anbieter, dessen VL-Fähigkeit sich aus Produktmerkmalen und gesetzlichen Vorgaben ergibt; nach Abschluss werden die Zahlungsdaten an den Arbeitgeber übermittelt, die Regelung, ob und in welcher Höhe gezahlt wird, findet sich häufig in Tarifverträgen oder internen Betriebsvereinbarungen.

Mögliche Wege

Zu den gängigen Wegen zählen Fondssparen mit Fonds oder ETFs, Bausparverträge, Banksparpläne sowie die Verwendung zur Tilgung einer bestehenden Immobilienfinanzierung. Wie die Sparkasse erklärt, eröffnet Fondssparen Renditechancen am Kapitalmarkt und ist im Rahmen der Arbeitnehmersparzulage förderfähig, sofern Einkommensgrenzen eingehalten werden. Bausparverträge adressieren wohnwirtschaftliche Ziele und können neben der Arbeitnehmersparzulage weitere wohnbezogene Förderungen ermöglichen, während Banksparpläne konservative, planbare Zinsen bieten und die Tilgungsvariante Zinslast und Laufzeit einer Baufinanzierung reduziert.

Förderung durch den Staat

Die Arbeitnehmersparzulage bildet den Kern der Förderung und wurde durch erhöhte Einkommensgrenzen breiter zugänglich; maßgeblich sind 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für Alleinstehende und 80.000 Euro für Verheiratete beziehungsweise Eingetragene. Beim Bausparen liegt die Zulage bei neun Prozent auf Einzahlungen bis 470 Euro pro Jahr, was 43 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 86 Euro bei Zusammenveranlagung entspricht. Für fondsbasierte VL gelten die identischen Einkommensgrenzen; die Beantragung wird im Rahmen der Steuererklärung vorgenommen, wodurch die Zuschüsse für das jeweilige Jahr festgesetzt werden, erklärt Smartsteuer.

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Laufzeit und Verfügbarkeit

Die Verträge folgen laut Finvesto in der Regel, in einem Sieben-Jahres-Rhythmus mit sechs Jahren Einzahlungen und einem anschließenden Ruhejahr, das als Sperrfrist gilt. Eine vorzeitige Verfügung führt regelmäßig zum Verlust der Förderung, während nach Ablauf die angesparten Mittel zur Auszahlung oder für eine Anschlussanlage genutzt werden können.

Redaktion finanzen.net

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