Gerade aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie steigen Unternehmen zunehmend auf digitale Kommunikationskanäle wie
Slack und
Microsoft Teams um. Statt sich persönlich in Meetings zu treffen oder eine Kaffeepause mit den Kollegen einzulegen, werden Meetings nun mehr und mehr virtuell abgehalten und die Gespräche unter Kollegen über den Slack- oder Teams-Chat geführt. Neben beruflichen Dingen kann es sich dabei durchaus auch mal um private Themen handeln - aber kann der Chef Chats auf Microsoft Teams, Slack und Co. eigentlich nachverfolgen und mitlesen?
Kann der Chef Nachrichten in Echtzeit mitlesen?
Das Mitlesen von Nachrichten ist für den Chef in Echtzeit nicht möglich und auch rechtlich nicht zulässig, berichtet msn. Trotzdem besteht für den Arbeitgeber sowohl bei Slack als auch bei Microsoft Teams die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt an die Chat-Inhalte zu gelangen. Unter welchen rechtlichen Umständen dies möglich ist, wird nachgehend näher erläutert.
Slack-Regelungen: Das geht und das geht nicht
Wie einfach ein Arbeitgeber bei Slack an Privatnachrichten gelangt, hängt ganz von der Version ab, welches das Unternehmen benutzt. Bei der kostenfreien Variante kann der Chef mit einer triftigen Begründung die entsprechenden Chats exportieren, sofern dies rechtlich zulässig ist. Verwendet eine Firma jedoch ein kostenpflichtiges Slack-Produkt, den Plus Plan, dann kann der Chef futurezone zufolge über ein Self-Service-Tool entsprechende Chatverläufe exportieren. Wie das Handelsblatt berichtet, kann der Arbeitnehmer dabei nicht sehen, ob der Chef einen bestimmten Chat exportiert oder nicht.
Microsoft bietet ähnliche Funktionen an
Verwendet ein Unternehmen Microsoft Teams, hat der Chef ähnliche Möglichkeiten, die Chats einzusehen. Über das Tool eDiscovery können bei Teams alle privaten Chats und Besprechungskanäle durchsucht und gelesen werden. Allerdings muss auch hier ein rechtlicher Sachverhalt vorliegen, der diesen Eingriff in die Privatsphäre erlaubt, beispielsweise eine Straftat.
Das ist die Rechtslage
Lisa Kulmer, Anwältin bei der DORDA Rechtsanwälte GmbH erläuterte diesbezüglich gegenüber Future-Zone: "Ein laufendes Mitlesen oder gar eine permanente Überwachung von Nachrichten ist sowohl arbeits- wie auch datenschutzrechtlich unzulässig". Das Mitlesen, Durchsuchen und Exportieren einer privaten Unterhaltung auf Slack und Teams sei erst dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer gegen Compliance-Regelungen verstoßen oder eine Straftat begangen hat. Private Angelegenheiten oder das Lästern über den Chef kann aber noch als private Kommunikation betitelt werden, sofern es nicht als Mobbing zu werten ist oder unternehmensschadende Ausmaße annimmt, so die DORDA Rechtsanwälte GmbH weiter.
Redaktion finanzen.net
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