Dann darf der Nachbar einen Swimmingpool verbieten

Ein Pool im Garten sorgt im Sommer für willkommene Erfrischung und mitunter für Streit. Denn längst nicht überall darf einfach drauflos gebaut oder ein Becken aufgestellt werden. Vor allem Nachbarn können Einwände erheben, wenn bestimmte Regeln nicht eingehalten werden.
Was erlaubt ist und was nicht
Der Gartenpool ist zum Symbol für Freizeit, Entspannung und ein Stück Luxus im eigenen Zuhause geworden. Die Nachfrage nach Aufstellbecken und festen Anlagen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Doch rechtlich ist nicht jeder Sprung ins kühle Nass so unproblematisch, wie es auf den ersten Blick scheint. Entscheidend ist vor allem, ob es sich um ein einfaches, mobiles Becken handelt oder um eine fest installierte Anlage mit Technik, Fundament oder Überdachung. Während Planschbecken und kleinere Quick-Up-Pools in der Regel als genehmigungsfrei gelten, unterliegen größere, dauerhaft genutzte Becken oftmals dem Baurecht.
Wann der Gang zur Behörde nötig wird
Laut ARAG wird bei einem Pool der 100 Kubikmeter fasst, eine Baugenehmigung benötigt. Das gilt fast bundesweit, weil die meisten Bundesländer sich an der Musterbauordnung (MBO; § 61 Nr. 10a) orientieren. Unterschiede entstehen in speziellen Fällen aufgrund von Grundstücksbegebenheiten. Dennoch müssen immer die öffentlich-rechtlichen Vorschriften beachtet werden, etwa notwendige Abstandsflächen oder Vorgaben eines Bebauungsplans. Ist der Pool zu nah am Nachbargrundstück, kann dies zu Nachbarschaftsstreit führen, welcher schnell vor Gericht landen kann.
Gemeinschaftseigentum
In Wohnanlagen oder Doppelhaushälften mit gemeinschaftlich genutzten Flächen gelten zusätzliche Einschränkungen. Ein viel beachtetes Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2023 (Az. V ZR 140/22) zeigt, dass auch dann, wenn ein Teil des Gartens zur privaten Nutzung vorgesehen ist, nicht einfach ein Pool aufgestellt werden darf. Der Bau stelle laut dem Gericht eine erhebliche bauliche Veränderung dar, die ohne Zustimmung der übrigen Eigentümer nicht zulässig sei.
Wie fachanwalt.de berichtet, müssen Maßnahmen wie ein Pool oder ein fest installierter Whirlpool in solchen Fällen zuvor in der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Andernfalls droht nicht nur Ärger mit der Nachbarschaft, sondern im schlimmsten Fall der Rückbau auf eigene Kosten.
Widerspruch vom Nachbargrundstück
Auch wenn keine Verordnung gegen den Swimmingpool im Garten spricht und der Abstand zum Nachbarn eingehalten wurde, gibt es dennoch Aspekte, die Konfliktpotenzial bergen. Poolpartys mit Freunden sind grundsätzlich erlaubt, können jedoch schnell als Lärmbelästigung empfunden werden. Werden die Ruhezeiten von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens nicht eingehalten, droht sogar ein Bußgeld. Auch die Poolbeleuchtung sorgt laut ARAG immer wieder für Streit. Leuchtet diese dem Nachbarn unmittelbar ins Haus, wie etwa durch das Schlafzimmerfenster, kann dieser sich durchaus belästigt fühlen.
Umgekehrt darf sich aber auch der Poolbesitzer beschweren, wenn beispielsweise Laub des Nachbargrundstücks den Pool verschmutzt oder durch andere Pflanzen oder Bäume ein erhöhter Reinigungsaufwand nötig ist. Laut hausundgrund.de muss hier aber im Ernstfall ein Gutachter entscheiden, wie hoch das "zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung" ist, bevor es zu rechtlichen Konsequenzen kommt.
Redaktion finanzen.net
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