Mietwagen

Verbotene Pauschale: So ändern sich Blitzergebühren

18.02.26 22:24 Uhr

Achtung Autofahrer! Verbotene Pauschale sorgt für Wirbel bei Blitzergebühren | finanzen.net

Geblitzt im Mietwagen? Pauschale Zusatzgebühren sind unzulässig - was das Urteil für Kunden jetzt konkret bedeutet.

Geblitzt im Mietwagen: Pauschale Bearbeitungsgebühren sind unzulässig

Ein Tempoverstoß ist ärgerlich genug - vor allem, wenn zum Bußgeld noch zusätzliche Kosten dazukommen. Genau das war bei Mietwagen und Carsharing lange gängige Praxis: Wer geblitzt wurde, sah sich häufig mit pauschalen Bearbeitungsgebühren konfrontiert, die teils in der Größenordnung des eigentlichen Bußgelds lagen oder dieses sogar überstiegen, wie CHIP berichtet.

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Damit ist nun Schluss. Nach einem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts München dürfen Anbieter solche pauschalen Gebühren nicht mehr verlangen, wenn sie fest in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert sind. Erlaubt bleibt lediglich, tatsächlich entstandene Kosten weiterzugeben. Diese müssen jedoch im Einzelfall nachvollziehbar aufgeschlüsselt und konkret belegt werden - eine pauschale Abrechnung reicht nicht aus.

Warum das Gericht die Pauschale gekippt hat

Kern der Entscheidung war die Höhe und Ausgestaltung der Gebühr. Nach Auffassung des Gerichts lag die verlangte Aufwandspauschale von 29 Euro über dem Schaden, der bei der Bearbeitung eines Verkehrsverstoßes nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge typischerweise entsteht. Die Anbieter konnten nicht schlüssig darlegen, dass dieser Betrag den tatsächlichen Durchschnittsaufwand realistisch abbildet, wie sich aus der Urteilsbegründung ergibt.

Zugleich machte das Gericht deutlich, dass interner Verwaltungsaufwand kein Freifahrtschein für Zusatzgebühren ist. Tätigkeiten wie das Sortieren, Scannen oder Weiterleiten von Behördenpost gehören zum eigenen Organisations- und Geschäftsrisiko der Vermieter und dürfen nicht pauschal auf Kunden abgewälzt werden.

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Ein weiterer zentraler Punkt war die mangelnde Transparenz der Vertragsklauseln. Für Kunden war nicht klar erkennbar, unter welchen Voraussetzungen die Pauschale anfällt und welche konkreten Leistungen damit abgegolten sein sollen. Damit verstieß die Regelung gegen das Transparenzgebot - ein entscheidender Grund dafür, warum das Gericht die Klausel insgesamt für unwirksam erklärte.

Worauf Verbraucher jetzt achten sollten

Verlangen Mietwagen- oder Carsharing-Anbieter weiterhin eine pauschale Gebühr für die Bearbeitung von Bußgeldbescheiden, sollten Kunden genauer hinschauen. In solchen Fällen können sie sich auf das Urteil des Oberlandesgerichts München berufen und entsprechende Forderungen zurückweisen.

Zulässig sind nur Kosten, die im konkreten Einzelfall tatsächlich entstanden sind. Diese müssen vom Anbieter nachvollziehbar aufgeschlüsselt und belegt werden. Eine pauschale Abrechnung ohne konkreten Nachweis reicht nicht aus - auch dann nicht, wenn sie in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist. Unabhängig von der Rechtslage bleibt der pragmatische Hinweis: Wer sich an Tempolimits hält und umsichtig fährt, erspart sich nicht nur Bußgelder, sondern auch zusätzlichen Aufwand und mögliche Auseinandersetzungen mit Vermietern und Behörden, wie CHIP anmerkt.

Redaktion finanzen.net

Bildquellen: Tricky_Shark / Shutterstock.com, Shutterstock / Kmpzzz