Obergrenze

Schluss mit Vertipper bei Überweisungen: Diese neue Regeln gelten ab Oktober 2025

07.11.25 03:04 Uhr

IBAN-Vertipper adé: Diese neue Sicherheitsregel macht Überweisungen deutlich sicherer | finanzen.net

Bei der Eingabe einer langen IBAN vertippt man sich schnell, und schon ist das Geld unterwegs an den falschen Empfänger. Solche Missgeschicke können teuer werden und sind oft nur schwer rückgängig zu machen. Eine neue EU-Regelung soll diesem Problem nun ein Ende setzen und den Zahlungsverkehr deutlich sicherer machen.

Verification of Payee: Automatischer Datenabgleich bei jeder Überweisung

Ab dem 9. Oktober 2025 tritt die neue EU-Verordnung 2024/886 in Kraft, die als "Verification of Payee" (VoP) bezeichnet wird. Laut der EU-Verordnung, müssen Banken dann vor der Freigabe jeder SEPA-Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN abgleichen. Diese Empfängerüberprüfung erfolgt automatisch und binnen Sekunden.

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Das System funktioniert so: Sobald eine Überweisung eingereicht wird, prüft die Bank, ob der eingegebene Name des Empfängers mit dem tatsächlichen Kontoinhaber der IBAN übereinstimmt. Gibt es Abweichungen, wird der Zahler sofort informiert und kann entscheiden, ob er die Überweisung trotzdem durchführen oder abbrechen möchte. Wie aus einem Techbook-Bericht zur neuen Regelung hervorgeht, wird diese Überprüfung bei allen SEPA-Überweisungen durchgeführt - unabhängig vom verwendeten Banking-Verfahren oder der Software.

Neue Haftungsregelungen schützen Verbraucher

Mit der neuen Regelung ändern sich auch die Haftungsbestimmungen erheblich. Falls eine Bank die vorgeschriebene Empfängerüberprüfung nicht durchführt und es dadurch zu einem Überweisungsfehler kommt, muss das Geldinstitut für den entstandenen Schaden haften. In diesem Fall sind Banken verpflichtet, den überwiesenen Betrag dem Zahler unverzüglich zurückzuerstatten.

Die Haftung hängt vom Ergebnis der Überprüfung ab: Bei einer Übereinstimmung von Name und IBAN haftet die Bank, falls trotzdem etwas schiefgeht. Gibt es keine Übereinstimmung oder nur eine teilweise Übereinstimmung und der Kunde überweist trotz Warnung, haftet weiterhin der Zahler selbst. Wie aus einem Bericht der WirtschaftsWoche hervorgeht, bietet diese neue Vorschrift Bankkunden zusätzlichen Schutz und stärkt das Vertrauen in den Zahlungsverkehr.

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Was sich für Bankkunden konkret ändert

Für Verbraucher bedeutet die neue Regelung in der Praxis mehr Sicherheit bei geringfügig längeren Bearbeitungszeiten. Die Empfängerüberprüfung läuft zwar automatisch ab, kann aber bei Unstimmigkeiten zu Nachfragen führen. Besonders Unternehmen sollten ihre Stammdaten überprüfen und sicherstellen, dass Firmenname und Kontoinhaber übereinstimmen.

Die Verordnung gilt für alle 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island und Liechtenstein. Banken, die mit Fremdwährungen arbeiten, haben bis Juli 2027 Zeit für die Umsetzung, wie die WirtschaftsWoche weiter berichtet. Zusätzliche Gebühren für Verbraucher fallen durch die neue Sicherheitsmaßnahme nicht an. Die Regelung ist Teil eines größeren EU-Pakets, das auch Echtzeitüberweisungen binnen zehn Sekunden für alle Banken verpflichtend macht.

D. Maier / Redaktion finanzen.net

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